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IV.Funktionaler Verbrechensbegriff

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Wichtig erscheint es, die Begriffsvielfalt unter der Prämisse der Funktionalität oder Praxisorientierung zu verstehen. Heute nutzt man im polizeilichen Sprachgebrauch häufig den funktionalen Verbrechensbegriff, um über diesen Aussagen zum Umfang und zur Struktur von Verbrechen, Verbrechern und Verbrechensopfern erhalten zu können. Danach ist Verbrechen ein schuldhaftes, seelisch-körperliches Verhalten, das wegen seiner gemeinschaftswidrigen Wirkung (Sozialschädlichkeit) rechtlich verboten und mit Strafe bedroht ist.106 Der funktionale Verbrechensbegriff erlaubt es, sich sofort und ohne lange Vorrede den Problemen zu widmen, die mit Kriminalität nun einmal verbunden sind, also vor allem der Prävention und der Repression. Nur dieser funktionale Verbrechensbegriff macht es der Polizei möglich, mithilfe von Verdachtskalendern, Lageberichten oder Regionalanalysen Kriminalitätsbewegungen zu beobachten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings ist dies nur unbedenklich, wenn das Problembewusstsein erhalten bleibt

•in Bezug auf das Dunkelfeld (die registrierte Kriminalität ist kein Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit),

•die Entstehung von Strafrechtsnormen und

•die Bedeutung der Instanzen der Sozialkontrolle für die Kriminalität.107

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