Читать книгу Vom blauen Dunst zum frischen Wind - Cornelie C Schweizer - Страница 12
2.2.2Rauchverbote und Nichtraucherschutz
ОглавлениеDen Wunsch nach gesetzlichen Rauchverboten zum Zwecke des Nichtraucherschutzes gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten Initiativen gegründet wurden. Große Hoffnungen waren mit einem ersten Nichtraucherschutzgesetz verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte abgelehnt wurde (41 % der Abgeordneten stimmten dafür, 54 % dagegen).
Abb. 2: Aufkleber der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID)
In Sachen Nichtraucherschutz hat sich in Deutschland in den letzten Jahren einiges getan, obwohl die Veränderungen im internationalen Vergleich immer noch gering sind.
Seit 1. September 2007 gilt auf allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich. Ebenfalls seit dem 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich voneinander getrennt waren. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt.
Zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Schulen, Behörden und Krankenhäuser sind mittlerweile ebenfalls völlig rauchfrei.
Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber die »erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind«. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, »als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen«. Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein.
Eine unverbindliche Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA aus dem Jahr 2005 führte nicht zu den gewünschten Verbesserungen des Nichtraucherschutzes. Daher entschloss sich zunächst der Bund zu einer Gesetzgebungsinitiative, die jedoch daran scheiterte, dass ihm die Gesetzgebungskompetenz fehlte. 2007 wurden durch Nichtraucherschutzgesetze der Länder erstmals gesetzliche Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige Länder gestatteten die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen, andere führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
Heftiger Widerstand folgte: Das gesetzliche Rauchverbot in gastronomischen Betrieben wurde als Eingriff in das Hausrecht, die Eigentumsrechte, die Unternehmensfreiheit und die Berufsfreiheit der Gastwirte kritisiert. Zudem wurde eine mögliche höhere Lärmbelästigung der Anwohner in der Nacht durch den Aufenthalt von rauchenden Gästen vor der Tür befürchtet.
Am 30. Juli 2008 beurteilte das Bundesverfassungsgericht auf die Klage dreier Wirte hin die bis dahin in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Rauchverbote für die Gastronomie als verfassungswidrig. Begründet wurde das Urteil damit, dass das bestehende Konzept mit existentiellen Einkommenseinbußen für Einraumkneipen verbunden sei. Bis Ende 2009 gilt nun in allen Bundesländern außer in Bayern und dem Saarland eine Übergangsregelung:
•In Einraumkneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche ist das Rauchen wieder gestattet. Voraussetzung: Der Wirt bietet keine Speisen an und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Außerdem muss die Kneipe als „Raucherkneipe“ gekennzeichnet sein.
•Auch für Diskotheken wurde das Rauchverbot von den Verfassungsrichtern gelockert. Dort ist das Rauchen in abgetrennten Räumen wieder erlaubt, wenn dort nicht getanzt wird und Jugendliche keinen Zutritt zur Diskothek haben.
•Bis Ende 2009 müssen nun die Bundesländer neue Regelungen treffen. Die Inhaber kleiner Einraumgaststätten dürfen dabei nicht benachteiligt werden.
Ein totales Raucherverbot in der Gastronomie wäre demnach zulässig. Vermutlich werden sich die Länder jedoch auf Ausnahmeregelungen für abgetrennte Nebenräume und kleine Kneipen einigen, die jedoch einheitlich ausfallen müssen, damit keine Benachteiligung entsteht.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist nach aktuellen Umfragen in der deutschen Bevölkerung nur gering ausgeprägt. Der folgende Kasten gibt ein Meinungsbild bezüglich des Nichtraucherschutzes.
Meinungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland:
•Laut einer AllensbachErhebung aus dem Januar 2008, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete, befürworten nur 48 % der Deutschen ein moderates Rauchverbot in Gaststätten, während ein striktes Rauchverbot mit großer Mehrheit abgelehnt wird.
•Einem ZDF-Bericht zufolge würden nur 55 % der Deutschen ein Verbot am Arbeitsplatz begrüßen.
•Im März 2008 veröffentlichte der Sender N-TV das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts, wonach nur 34 % ein generelles Rauchverbot in Kneipen befürworten.