Читать книгу Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen - Daniela Schroeder - Страница 32
Оглавление2. Teil Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts › F. Allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
F. Allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
37
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die genannten Gesetze!
In Ausübung seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht hat Nordrhein-Westfalen das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW),[1] das Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (POG NRW)[2] sowie das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG)[3] erlassen. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz stimmt inhaltlich weitgehend mit dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) überein, der am 25.11.1977 von der Innenministerkonferenz beschlossen und im Jahre 1986 durch einen Vorentwurf zur Änderung des MEPolG (VEMEPolG) um Bestimmungen über die polizeiliche Informationserhebung und -verarbeitung ergänzt wurde.[4]
38
Für die Verwaltungsvollstreckung durch die Ordnungsverwaltung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW). Für Kostenansprüche der Ordnungsverwaltung gegen den Bürger aufgrund von Amtshandlungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW finden nach § 77 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 bzw. Abs. 4 VwVG NRW die Ausführungsverordnung VwVG NRW (VO VwVG NRW) und Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) Anwendung.
Hinweis
Für bestimmte polizeiliche Vollstreckungsmaßnahmen gelten die für die Ordnungsverwaltung geltenden Vorschriften entsprechend (s.u. Rn. 374, 395).