Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 204
1. Allgemeines
Оглавление346
Art. 4 Nr. 25 definiert den Dienst der Informationsgesellschaft nicht eigenständig, sondern verweist auf die entsprechende Definition in Art. 1 Nr. 1 lit. b der RL 2015/1535.[733] Dasselbe Begriffsverständnis liegt auch der E-Commerce-Richtlinie zu Grunde.[734]
347
Besondere Berücksichtigung finden die Dienste der Informationsgesellschaft in der DS-GVO bei der Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung, insbesondere solcher Dienste für Kinder gem. Art. 8[735], sowie beim Recht auf Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17[736]. Außerdem wird der Begriff der „Informationsgesellschaft“ von Art. 97 Abs. 5 verwendet.