Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 224

2. Organe der Rechtspflege der Länder

Оглавление

20

Angesprochen sind hier die Fachgerichtsbarkeiten der Länder in ihrer rechtsprechenden Funktion. In ihrer verwaltenden Funktion sind sie wie auf Bundesebene als Behörden anzusehen.

21

Erfasst sind Notare als Träger eines öffentlichen Amtes und Organe der Rechtspflege.[754] Organe der Rechtspflege sind zwar auch Rechtsanwälte (§ 1 BRAO), aber nicht solche des Bundes oder der Länder; daher sind sie nicht öffentliche Stellen i.S.d. Abs. 1 oder 2.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх