Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 594

d) Gewerkschaftszugehörigkeit

Оглавление

57

Der Katalog des Art. 9 Abs. 1 verbietet darüber hinaus die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, aus denen sich die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft ergibt.

Gewerkschaften sind Organisationen von Arbeitnehmern mit dem Recht, Tarifverträge auszuhandeln und zu schließen sowie bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen (insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen wie etwa Streiks) zu ergreifen, vgl. Art. 28 GRCh.

58

Grundsätzlich sind von dem Verarbeitungsverbot alle Daten erfasst, die einen Rückschluss auf eine Gewerkschaftszugehörigkeit ermöglichen. So ist etwa die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, der Bezug einer Mitgliederzeitschrift oder die Vergabe von Wohnungen an Gewerkschaftsangehörige erfasst.[119]

59

Die Datenkategorie dient somit dem Schutz der Koalitionsfreiheit aus Art. 28 GRCh, Art. 9 GG. Das besondere Verarbeitungsverbot soll darüber hinaus insbesondere gegen eine mögliche Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt Schutz bieten.[120]

60

Die Größe und Mitgliederstärke der Gewerkschaft sowie die politische oder konfessionelle Ausrichtung der Gewerkschaft sind dementsprechend unerheblich.[121]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх