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bb) Verhältnis zum Raub

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§ 249 StGB verdrängt den § 252 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz als mitbestrafte Nachtat.[362] Anderenfalls würde das identische Diebstahlsunrecht doppelt erfasst.[363] § 252 StGB tritt hinter einem vollendeten qualifizierten Raub (§§ 249, 250 StGB) auch dann zurück, wenn der räuberische Diebstahl seinerseits nach § 250 StGB qualifiziert ist.[364] Der zurücktretende Tatbestand verklammert jeweils § 240 StGB sowie andere mit dem verdrängten Tatbestand in Tateinheit stehende Straftaten mit dem vorgehenden Gesetz zu Tateinheit.[365]

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Anders ist es nach der Rspr., wenn die Nötigungshandlung in der Beendigungsphase schwerer wiegt, weil erst nach der Vollendung der Wegnahme ein Qualifikationstatbestand der § 250 StGB oder § 251 StGB verwirklicht wurde.[366] In diesem Fall verdrängt der zur Sicherung des gestohlenen Gutes aus dem vorhergehenden Raub begangene (besonders) schwere räuberische Diebstahl bzw. räuberische Diebstahl mit Todesfolge den Tatbestand des § 249 StGB als mitbestrafte Vortat.[367] Eine Verwirklichung der §§ 250, 251 StGB nach Wegnahmevollendung ist nicht möglich (→ BT Bd. 5: Wittig, § 30 Rn. 121). Hinsichtlich des Konkurrenzverhältnisses von § 252 StGB i.V.m. § 250 StGB zu § 252 StGB i.V.m. § 251 StGB gilt das zum Verhältnis zwischen § 250 StGB und § 251 StGB Ausgeführte (→ BT Bd. 5: Wittig, § 30 Rn. 166) entsprechend. Tateinheit liegt vor, wenn die qualifizierte Nötigung nicht nur der Besitzerhaltung, sondern auch der Erlangung weiterer Sachen dient.[368]

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Unterschiedlich beantwortet wird die Frage, ob die im verdrängten Tatbestand enthaltene Nötigung (§ 240 StGB) in Idealkonkurrenz zu dem verdrängenden Tatbestand tritt. Je nach Fallkonstellation soll § 240 StGB in Tateinheit mit § 249 StGB oder mit § 252 StGB stehen (siehe bereits → BT Bd. 5: Wittig, § 30 Rn. 151). Um zum Ausdruck zu bringen, dass der Täter nach Vollendung des § 249 StGB bzw. vor Begehung des § 252 StGB eine zweite Nötigungshandlung vorgenommen hat, ist dies richtigerweise zu bejahen.[369]

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Eine Wahlfeststellung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl ist möglich.[370]

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