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Die Reformkonzilien

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Im Laufe des 15. Jahrhunderts verdichteten sich die Forderungen nach einer Reform an Haupt und Gliedern in Kirche und Reich. Der jüngere Wilhelm Durandus (um 1266 –1330) hatte die griffige Formel von der „reformatio ecclesiae in capite et membris“ geprägt. Die Erneuerung der Kirche ohne Veränderung ihres Wesens in Dogma, Kult und Disziplin wurde erstrebt. Die Konzilien von Konstanz und Basel waren Ausfluss dieser Strömungen im geistlichen wie die Reformatio Sigismundi (1439) mit der Forderung nach Trennung von kirchlicher und weltlicher Sphäre im politischen Bereich. Bei den Konzilien war die Auffassung verbreitet, die Reform sei notwendigerweise mit einer Beschränkung der päpstlichen Gewalt verbunden.

Konziliarismus

Diese im 14. Jahrhundert in Anknüpfung an ältere Überlegungen ausgebildete Theorie vertritt die Auffassung von der Oberhoheit eines ökumenischen Konzils über den Papst. Während des großen abendländischen Schismas (1378 –1415) gewann der Konziliarismus praktische Bedeutung, als weiten Kreisen ein Generalkonzil als einziges Mittel zur Ablösung der schismatischen Päpste und zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes galt. Das Konstanzer Konzil verlieh ihm mit dem Dekret Haec sancta (1415) seine klassische Formulierung, in Basel wurde die Theorie vertieft und die konziliare Unfehlbarkeit dogmatisiert.

Nach dem Scheitern des Baseler Konzils übernahm das Papsttum die Kirchenreform, ohne diese Aufgabe zunächst lösen zu können. Die Päpste des Renaissance-Zeitalters, die teilweise einen wenig zu ihrem Amt passenden Lebenswandel führten, ergriffen nur zögernd die Initiative. Ludwig von Pastor hat gezeigt, wie ihre Bemühungen seit Nikolaus V. (1447–1455) in den Ansätzen stecken blieben.

Verschiedene Konzepte für eine Reichsreform, die sich mit der Kirchenreform berührten, wurden im 15. Jahrhundert diskutiert. Kaiser Friedrich III. (1440 –1493) erzielte mit dem Reichslandfrieden von 1442 (Reformatio Friderici) einen Erfolg. Energisch aufgegriffen wurden diese Ansätze auf dem Wormser Reichstag von 1495, der einen pragmatischen Kompromiss im Ringen zwischen dem König und den Reichsfürsten erbrachte. Als Ergebnis blieben der Ewige Reichslandfriede, das Reichskammergericht, die Exekutionsordnung und eine Reichssteuer (Gemeiner Pfennig).

Bei einem Teil der Reformanhänger verfestigte sich die Überzeugung, dass jeder Christ mit der Reform bei sich selbst beginnen müsse. Eine Zusammenfassung dieser Strömungen durch eine Zentrale fehlte aber. Die Erneuerung setzte im Laufe des 15. Jahrhunderts mit der Selbstreform der Glieder ein, wie es der Humanist und Reformator der Augustiner-Eremiten Aegidius von Viterbo (um 1469 –1532) zu Beginn des V. Laterankonzils prägnant formulierte: „Homines per sacra mutari fas est, non sacra per homines“ (Die Menschen müssen durch die Religion umgestaltet werden, nicht die Religion durch die Menschen). Das Lateranum war gegen die antipäpstliche Reformsynode von Pisa einberufen worden. Es erklärte die Pragmatische Sanktion von Bourges (1438) für nichtig, die auf die Errichtung einer französischen Nationalkirche abzielte. Zwar beseitigte das Konzil Auswüchse im kurialen Tax- und Provisionswesen, doch ließ es die Käuflichkeit der kirchlichen Ämter und die Benefizienkumulationen bestehen. Seine Reformdekrete blieben aber weitgehend unbeachtet.

Katholische Reform und Gegenreformation

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