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2. Die Krise der Römischen Republik bis Sulla

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lex agraria des T. Gracchus

Die Krise der Römischen Republik begann 133 v. Chr. mit einem unverfänglichen Ackergesetz. Ein Zuviel an Konflikten hatte sich in den Jahrzehnten zuvor angestaut, war verdrängt oder unzureichend gelöst worden. Sie alle lassen sich auf die Ausdehnung des römischen Staates zurückführen, das heißt auf die Auswirkungen seines großen Erfolges. Schlagwortartig zusammengefasst, spricht die Forschung von einer Agrarkrise, einer Heeres- und Wehrkrise, der Desintegration der Oberschicht, dem Bundesgenossenproblem, der Problematik der Reichsverwaltung, dem Sklavenproblem, einer Versorgungskrise, der Krise im Bindungswesen. So bedurfte es nur eines Funkens, um das Pulverfass zur Explosion zu bringen. Tiberius Sempronius Gracchus, nobilis aus einer der einflussreichsten Familien Roms und ehrgeizig genug, um selbst eine glänzende politische Karriere zu machen, war der Initiator des Ackergesetzes (lex agraria). Niemand solle, so bestimmte es, mehr als 500 Morgen (125 ha) an Staatsland (ager publicus) besitzen; seien Söhne vorhanden, können je Kind weitere 250 Morgen geltend gemacht werden, wohl maximal 1000 Morgen. Alles darüber hinaus in privater Hand befindliche Staatsland sei abzugeben und durch eine Dreimännerkommission in Parzellen zu je 30 Morgen aufzuteilen und an Neusiedler mit der Maßgabe, nicht zu verkaufen, abzugeben (s. Quelle).

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Der ager publicus

(Appian, bella civilia 1,7)

Als die Römer nach und nach Italien im Krieg unterwarfen, nahmen sie jedes Mal einen Teil des eroberten Landes für sich und gründeten Städte darauf oder wählten für die schon vorhandenen Gemeinden aus ihren Reihen Siedler aus. Diese Städte sollten, so war ihre Absicht, Festungen ersetzen, von dem jeweils erbeuteten Lande aber verteilten sie den bebauten Teil sogleich an die Siedler oder verkauften oder verpachteten ihn; das Land aber, das infolge des Krieges unbebaut war – und das war bei weitem der überwiegende Teil –, nahm man sich nicht die Zeit, zu verteilen, vielmehr sprachen sie es durch eine Bekanntmachung einstweilen demjenigen zu, der bereit war, es zu bearbeiten gegen eine bestimmte Abgabe vom jährlichen Ertrag, eines Zehntels der Getreideernte, eines Fünftels der Baumfrüchte; auch für die, die das Land nur zur Weide benutzten, war eine Abgabe von größerem oder kleinerem Vieh festgesetzt. […] Die Reichen rissen den größten Teil dieses nicht verteilten Bodens an sich und kamen mit der Zeit zu der festen Überzeugung, niemand werde ihnen das wieder wegnehmen. […] So bebauten sie bald große Landgebiete an Stelle einzelner Plätze, die sie mit gekauften Landarbeitern und Hirten bewirtschafteten, um zu vermeiden, dass freie Bauern von der Landarbeit für den Kriegsdienst abgezogen würden.

Das Ackergesetz war ein nützliches und verträgliches Gesetz, denn es beließ das Privateigentum der Grundbesitzenden ungeschmälert und verteilte doch Land an bedürftige Römer. Tiberius griff einen Missstand auf, der sich seit etwa fünfzig Jahren abzuzeichnen begann und zunehmend nicht nur soziale, sondern auch militärische Folgen hatte. Das freie Bauerntum war in Gefahr, weil sich der Landbesitz immer stärker in den Händen weniger konzentrierte. Das war nicht nur für den Einzelnen, sondern gerade auch für den Gesamtstaat verderblich, da das römische Milizwesen auf einer möglichst breiten Streuung von Landbesitz beruhte. Es bestand eine Wehrpflicht für römische Bürger, wenn Kriege gegen äußere Feinde beschlossen wurden. Doch musste jeder Soldat seine eigene Rüstung finanzieren, sodass das Vermögen ein wichtiges Kriterium für die Einberufung und die Zuordnung zu einem Truppenteil war. Ritter als Kämpfer zu Pferde mussten besonders begütert sein, aber auch Schwerbewaffnete mussten für ihre Rüstung viel ausgeben. Der expansive römische Staat konnte sich keine Besitzlosen leisten, wollte er militärisch handlungsfähig bleiben. Die „Proletarisierung“ des römischen Bauern erwuchs nun ausgerechnet aus jenen Erfolgen, die den römischen Staat so groß gemacht hatten. Viel Geld floss nach Rom, das auch in Land investiert wurde – von den Senatoren nämlich, die durch ein altes Gesetz von 218 v. Chr., die lex Claudia de nave senatorum, geradezu auf den Landbau als Erwerbsquelle für Mitglieder des Senates verpflichtet worden waren; Handels- und Geldgeschäfte sollten in den Händen anderer liegen.

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lex Claudia de nave senatorum

Die lex Claudia de nave senatorum ist eines der folgenreichsten Gesetze der Römischen Republik überhaupt gewesen. Sie bestimmte, „… dass kein Senator oder Sohn eines Senators ein Seeschiff von mehr als 300 Amphoren (Fassungsvermögen) besitzen dürfe. Diese Größe hielt man für genügend, um damit Früchte aus den Landgütern abzutransportieren. Jede Art von Gewinnstreben hielt man bei Senatoren für nicht geziemend.“ (Livius 21, 63, 3 f.) Das Gesetz verbot also Senatoren den Handel, soweit er in keiner Beziehung zur Landwirtschaft stand. Im Zentrum des Gesetzes standen politische Erwägungen, nämlich die Nobilität über eine wirtschaftliche Konformität an die traditionellen, agrarischen Werte zu binden und sie damit von den Veränderungen, die sich am Ende des 3. Jahrhunderts durch Roms außenpolitische Erfolge abzeichneten, abzuschirmen. Das Gesetz forderte ein Festhalten am mos maiorum. Dieser Begriff, mit „Sitte der Vorfahren“ ganz unzureichend übersetzt, wurde seit dem 2. Jahrhundert immer mehr zur Umschreibung eines nahezu unerreichbaren Ideals benutzt.

Viele Bauern mussten ihr Land verkaufen, weil sie kriegsbedingt oft für lange Zeit fern von zu Hause als Soldaten Dienst taten und also ihren Hof nicht bestellen konnten. In der Hoffnung, von den Wahlkampfausgaben römischer Amtsbewerber profitieren zu können, zogen sie mit ihren Familien nach Rom, wo sie das stadtrömische Proletariat, die plebs urbana bildeten. Staatlicherseits wurde für sie nicht gesorgt, es gab kein soziales Netz im modernen Sinne. Insofern war die Krise der Römischen Republik auch eine Versorgungskrise der städtischen Bevölkerung in Rom.

Für die Proletarier, die Besitzlosen, hatte Tiberius Gracchus sein Gesetz eingebracht. Das Volk von Rom unterstützte seine Politik, doch hatte er die Mehrheit des Senates gegen sich. Viele Senatoren hatten nämlich ihr Geld in Staatsland angelegt und hatten dieses kultiviert. Sie betrachteten es als ihr Eigentum und lehnten deshalb die Enteignung trotz einer angebotenen Entschädigung ab. Hätte sich Tiberius an die Spielregeln römisch-republikanischer Politik gehalten, hätte er sein Gesetz zurückgezogen. Doch gerade das tat er nicht, sondern er hielt hartnäckig daran fest, überging den Senat und ein Veto seines Amtskollegen Gaius Octavius – in der Tat ein unerhörter Vorgang, der ihm den Vorwurf einbrachte, er strebe nach der Königsherrschaft. Zwar wurde das Gesetz in der Volksversammlung angenommen, aber der Preis war hoch.

Optimaten und Popularen

Der bisherige Konsens innerhalb der gesellschaftlichen Führungsschicht war zerbrochen: Fortan gab es im Senat die Popularen, die sich mit Tiberius identifizierten, und die konservativen Optimaten, die ihn verdammten. Die begriffliche Scheidung zwischen den beiden Gruppierungen entstammte der konservativen Mehrheit, die sich als die „Besten“, optimates, verstand. Sie hielt an der traditionell politisch bestimmenden Funktion des Senates fest. Ihren Gegnern warf sie Demagogie vor und nannte sie entsprechend populares (von populus: Volk), weil sie politische Entscheidungen mitunter ohne oder sogar gegen den Senat durchzusetzen versuchten. Die politischen Akteure beider Gruppen entstammten der Nobilität. Allein durch deren Spaltung jedoch wurde die Bedeutung der Volksversammlung gestärkt. Caesar wird später als Popular Karriere machen. Es handelt sich bei den Optimaten und Popularen jedoch nicht um politische Parteien modernen Zuschnitts.

Politik des C. Gracchus

Die Volksversammlung erhielt nun ein eigenes, sich vom Senat emanzipierendes Gewicht, während der Senat seine beherrschende Stellung im Staat bedroht sah. Tiberius Gracchus wurde schließlich von seinen senatorischen Gegnern ermordet, doch zehn Jahre später setzte Gaius Gracchus die Politik seines Bruders fort. 123 und 122 begnügte er sich als Volkstribun nicht mehr mit einem Ackergesetz, er zielte vielmehr mit seiner Politik auf den gesamten Staat. Ohne seine Radikalität sind Pompeius und Caesar nicht denkbar. Das Mittel, dessen Gaius Gracchus sich ausgiebig bediente, war das Volksgesetz. Erstmalig versuchte ein Politiker, die republikanische Verfassung neu zu gestalten. Eine antisenatorische Zielrichtung ist unverkennbar. Der Ritterstand wurde mit politischen Aufgaben betraut und war seitdem nicht mehr aus der politischen Szenerie wegzudenken. Ritter waren reich und in der, den Senatoren seit 218 ja verbotenen, Wirtschaft tätig. Jetzt erhielten sie richterliche Kompetenzen, die ihnen Macht auch über Senatoren gaben; als Steuerpächter in den Provinzen wurden sie gestärkt. Durch ein Getreidegesetz leistete Gaius Gracchus einen Beitrag zur Versorgung der stadtrömischen Bevölkerung, indem jedem römischen Bürger monatlich eine Ration verbilligten Getreides zugestanden wurde. Der Ansiedlung landloser Proletarier diente ein Kolonisationsprojekt, der Rechtssicherheit römischer Bürger vor magistratischer Willkür das Provokationsgesetz (s. S. 42). Die Bundesgenossen in Italien beabsichtigte Gaius durch Beteiligung am Bürgerrecht stärker zu integrieren, die Provinzen des Reiches sollten nach einem genau festgelegten Modus auf die römischen Statthalter verteilt werden, Auspressung der Untertanen sollte strenger verfolgt werden. Alles in allem reglementierte Gaius Gracchus weite Teile der republikanischen Ordnung. Unsere Quellen bekunden ihm Respekt ob seiner geistigen und rhetorischen Fähigkeiten, erschaudern aber vor der Radikalität, mit der er den römischen Staat auf den Kopf stellen wollte. Sie unterstellten ihm den Wunsch nach Rache für seinen ermordeten Bruder, Hass auf den Senat oder das Streben nach der Königswürde. Wie weit persönliche Motive für sein Handeln verantwortlich zu machen sind, wissen wir nicht; aber seine Initiativen waren gewiss auch sachlich legitimiert und griffen die tatsächlich bestehenden Missstände auf: Willkür, Korruption, Habgier, Überheblichkeit, fehlende Herrschaftskontrolle, Ausbeutung der Provinzen, Benachteiligung der Bundesgenossen, soziale Ungerechtigkeiten.

Die Zeit war freilich noch nicht reif für eine Neuordnung des Staates. Es gelang den Optimaten mit demagogischen Gegenkonzepten, Gaius Gracchus zu isolieren. Mit Versprechungen schlugen sie einen Keil zwischen Gaius und das Volk, das vor allem die Bürgerrechtsverleihungen an die Bundesgenossen ablehnte; man teilte nicht gerne die kostbaren Privilegien mit so vielen anderen. Die Auseinandersetzung eskalierte daraufhin, der Senat erklärte unter dem Konsul Lucius Opimius den Staatsnotstand (senatus consultum ultimum). Gaius Gracchus gab sich den Tod, seine Anhänger fielen einer „Säuberung“ zum Opfer.

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Staatsnotstand

Als Staatsnotstand sahen es die Römer an, wenn der Senat seinen „letzten Beschluss“ fassen musste, das senatus consultum ultimum. Damit beauftragte das Gremium seine höchsten Beamten, die Konsuln, „sie sollten Sorge tragen, dass der Staat keinen Schaden nehme“. Sodann konnten sie Gewalt gegen die Unruhestifter anwenden, denen die Möglichkeit genommen wurde, an das Volk zu appellieren. In gewisser Hinsicht war dies also eine zeitbeschränkte Diktatur. Es fehlte freilich ein gesamtgesellschaftlicher Konsens über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Gegen Gaius Gracchus wurde dieser Beschluss zum ersten Mal gefasst.

Marius

Die Gewalt also begann heimisch in Rom zu werden. Doch es sollte noch schlimmer kommen. Die Voraussetzung dafür schuf ein Aufsteiger oder, wie man in Rom sagte, ein homo novus aus Arpinum (ca. 100 km südöstlich von Rom) mit Namen Gaius Marius (geboren wohl 157). Er war 107 und dann wieder von 104 bis 100 in Folge Konsul; das war verfassungswidrig. Doch danach fragte man im Angesicht der großen Gefahren nicht. In Afrika widersetzte sich ein Klientelfürst namens Jugurtha römischen Befehlen und verwickelte das träge Rom in einen Krieg.

Beängstigender noch war die Gefahr aus dem Norden. Die germanischen Stämme der Kimbern, Teutonen und Ambronen wanderten, vom heutigen Schleswig-Holstein kommend, nach Süden, besiegten römische Heere, kamen bedenklich nahe an Italien heran und weckten angstvolle Reminiszenzen an die Gallierkatastrophe von 387, als Rom mit Ausnahme des Kapitolshügels besetzt worden war. Marius löste die ihm gestellte Aufgabe: Er besiegte zuerst Jugurtha 107 – 105, dann die Kimbern und Teutonen 102 / 01 und bestätigte damit die Richtigkeit der römischen Entscheidung, ihn zum faktischen Alleinherrscher auf Zeit zu machen. Historisch ist Marius damit der Wegbereiter des Pompeius und des Caesar.

Heeresreform

Kurzfristig noch gravierender für die Verfassung der Römischen Republik sollte sich die so genannte Heeresreform des Marius erweisen; das Attribut „so genannt“ verdeutlicht, dass gar keine Reform im eigentlichen Sinne beabsichtigt war. Es sollte lediglich in einer konkreten Gefahrensituation Abhilfe geschaffen werden. Marius hatte nämlich zusätzlich zum regulären Aufgebot auch die Proletarier, die nichts als sich selbst (capite censi) und ihre Kinder (proles, davon proletarii) besaßen, in sein Heer aufgenommen. Deren Ausbildung, Bewaffnung und Taktik wurden von Marius auf die neuen Herausforderungen zugeschnitten. Der Person des Feldherrn fielen damit einerseits auch staatliche Aufgaben zu, wie die Versorgung seiner Kämpfer, die sich als Lohn für den Kriegsdienst eine finanziell oder durch Grundbesitz abgesicherte Existenz erhofften. Andererseits konnte der Feldherr auf seine Soldaten bauen – als eine Art Klientel, die ihn in den Volksversammlungen unterstützte oder gar, wie es sich wenig später zeigen sollte, für ihren Heerführer gegen die eigene Stadt marschierte. Die Bindung zwischen Feldherr und seinen Soldaten entsprach dem Patronatswesen der römischen Gesellschaft, aber sie sprengte in ihrer Konsequenz die römische Verfassung, wie wir bei unseren Protagonisten Caesar und Pompeius noch musterhaft werden sehen können. Denn diese sollten von Marius dreierlei lernen, zum einen dass Außenpolitik vorzüglich geeignet sein konnte, innenpolitische Machtstellungen aufzubauen; zum zweiten dass Kontinuität in der Führung besser Bedrohungen beseitigen und überhaupt Probleme lösen konnte als ein jährlicher Wechsel im höchsten Amt und das Prinzip der Kollegialität, und zum dritten dass Soldaten aus machtpolitischer Perspektive bessere Klienten als Bauern und Bürger waren.

Bürgerrecht und Bundesgenossensystem

Es sollte für die Römische Republik noch schlimmer kommen – ganz Italien wollte mit aller Macht das römische Bürgerrecht! Dies war ein Reflex auf die vielen gemeinsam mit Rom errungenen Erfolge und nicht mehr als recht und billig: Man wollte die Früchte dieser Erfolge ebenso genießen wie die Römer. Diskutiert wurde darüber schon seit Jahrzehnten, doch hatte sich Rom bislang beharrlich geweigert, die socii (Bundesgenossen) mit dem römischen oder auch nur dem latinischen Bürgerrecht auszuzeichnen. Das römische Bundesgenossensystem in Italien war zu dieser Zeit in drei Teile geteilt: 1. die Römer (cives Romani), 2. das nomen Latinum und 3. die socii. Das war insgesamt sehr differenziert und eigentlich gerade darum so erfolgreich gewesen. Es war im Wesentlichen während des 4. und zu Beginn des 3. Jahrhunderts entstanden, als Rom allmählich Italien vereinnahmte, ohne es in den eigenen Bürgerverband zu integrieren. Diese Differenzierung schützte Rom und garantierte gleichzeitig den Italikern Selbstverwaltung. Jetzt aber, als Rom am Ende des 2. Jahrhunderts die Welt beherrschte, wollten alle Italiker das römische Bürgerrecht besitzen. Doch das ging den meisten Römern zu weit, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Ausweitung des Bürgerrechts

Die Befürchtungen gingen insbesondere dahin, dass die politisch berechtigte Bevölkerung sich vervielfachen würde, die Überschaubarkeit und damit die Kontrollmöglichkeiten des stadtrömischen Adels über die Klienten dahin wären, die ökonomischen Privilegien des Bürgerrechts bei Landverteilungen oder Getreideausgaben geteilt werden müssten – so trafen sich in der Ablehnung Adel und Plebs, Arm und Reich. Es kam schließlich im Jahre 91 zu einem gewaltigen Krieg zwischen den Italikern und Rom, in dem die Bundesgenossen alles auf eine Karte setzten: entweder Integration in den römischen Staat oder Schaffung einer neuen Hauptstadt, für die man auch schon einen Namen, Italia nämlich, bereit hatte. Die Römer waren klug genug, recht bald, doch nicht ohne ein unfassbares Blutvergießen, nachzugeben; gesetzlich (eines dieser Gesetze hat der Vater des Gnaeus Pompeius eingebracht) sicherten sie im Jahre 90 denjenigen Bundesgenossen, welche die Waffen niederlegten, das Bürgerrecht zu (lex Iulia); ein Jahr später war Italien bis zum Fluss Po Bürgergebiet mit nunmehr einer Million Bürgern, das Gebiet jenseits des Po erhielt als Vorstufe für das Bürgerrecht das latinische Recht. Diese Integration hatte gravierende Folgen. Rom war jetzt kein Stadtstaat mehr, es war Territorialstaat geworden.

All das war zu viel für die Römische Republik, sie verkraftete die neuen Entwicklungen nicht. Die Politiker Roms wussten um die Schwierigkeiten, jedoch hatten sie nur eine schwache Vorstellung davon, wie man die Krise in den Griff bekommen konnte. War es gar, wie es der Althistoriker Christian Meier im Jahre 1966 formuliert hat, eine „Krise ohne Alternative“? Das ist noch heute eine viel diskutierte und umstrittene Frage. Jedenfalls kurierten die politischen Kräfte in Rom an den Symptomen herum und erließen gegen die neuen Entwicklungen ein Gesetz nach dem anderen: gegen den Speiseluxus, gegen den Ämterehrgeiz, gegen die Präsenz von Fremden, Philosophen oder Rhetoren, gegen Bestechung und Erpressung von Geldern und so weiter. Auf diese Weise hoffte man, die frühere Stabilität wiederzugewinnen. Das Vorgehen war alles andere als systematisch, und die Gesetze wurden auch kaum eingehalten. Es war schließlich ein Optimat, der eine Lösung der Krise ins Auge fasste und konsequent neue Wege beschritt, um das Alte, die Senatsherrschaft, zu retten.

Caesar und Pompeius

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