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Falsches Marketing

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Auch das Argument des großen Engagements bei der Bereitstellung von sozialen Einrichtungen der Kirchen ist ein reines Scheinargument und dient nur zur Aufwertung des Images. Hierzu werden keine Kirchenvermögen verwendet, sondern laufende Kirchensteuergelder und zusätzlich in erheblichem Maß normale Steuergelder und Spenden. Das wurde im Mai 2015 in einer Recherche von Eva Müller, Redaktion Jo Angerer, im Fernsehsender 3sat unter dem Titel "Gott hat hohe Nebenkosten" mit dem Untertitel "wer wirklich für die Kirche zahlt" aufgezeigt. Es ist kaum zu glauben, aber laut dieser Recherche ergab sich, dass für die sogenannten internationalen kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas die Kirchen selbst noch nicht einmal 2 % der Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten. Die restlichen gut 98 % finanzieren Töpfe der öffentlichen Haushalte und professionelles Spendenmanagement. An der Redlichkeit der Recherche gibt es keinen Grund zum Zweifel, die Kirchenorganisationen haben die Zahlen nicht dementiert.

Hier nutzt die Kirche ein bewusst falsches Marketing zur Imagebildung, das bereits jenseits jeder Anständigkeit liegt. Die Wohlfahrtswelt der Kirche ist reine Propaganda. Das gilt auch für Kindergärten und Krankenhäuser. Die werden in der Regel zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert und lediglich von den Kirchen geleitet. Und natürlich wenden die Leiter dann organisationsintern das Kirchenrecht an, nicht das öffentliche. Selbstverständlich gibt es auch positive Ausnahmen, die sind meistens schon vor vielen Jahrzehnten vorwiegend in kleineren Gemeinden von den Kirchen etabliert worden. Heutzutage sind solche Gründungen sehr selten, wenn überhaupt vorhanden. Kleinere von den Großkirchen separierte Gemeinden leisten hier, relativ gesehen, erheblich mehr Beiträge als die großen Kirchen.

Unverantwortlich ist, dass in kirchlich geleiteten Institutionen das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsrecht, sichtbar auch das Strafrecht, durch die internen kirchlichen Regularien ausgehebelt werden. Diese Regularien sind unrecht. Auch das sogenannte Kirchen-Asyl, das die Kirche gelegentlich gewährt, steht außerhalb jedes Gesetzes. Ein solches Asyl gibt es rechtlich gesehen schon sehr lange nicht mehr. Juristisch ist es kein Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln für Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen. Wie im Mittelalter gebärdet sich hier der Klerus. Der Umgang der Kirche mit den Gesetzen des Landes entspricht in einer demokratischen Gesellschaft, in der angeblich die Trennung zwischen Staat und Kirche erfolgt ist, einer Bankrotterklärung des Staates gegenüber der Kirche, und es zeigt gleichzeitig eine Missachtung der Wähler, denen diese Auswüchse vorenthalten werden.

Da heutzutage bereits rund ein Drittel der Gesellschaft konfessionslos ist, kann sich diese Wählermissachtung bitter rächen, wenn das Thema "Kirche und Staat" hochkocht.

Zusätzlich führen Missbrauchsskandale und die intransparente und unzureichende Strafverfolgung der Täter durch die Kirche zu einem Mafia-Image. Der Vatikan kippt mit den Finanzmachenschaften seiner eigenen Bank weiteres Öl ins Feuer, und nicht zuletzt zeigen die Tebartz-van Elsts dieser geistlichen Welt, wie es innerhalb der Kirche um die Mäßigung steht. Dies alles ist überdeutlich sichtbar.

Behauptung statt Wahrheit

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