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2. Überblick über den Schutzbereich
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Die konkrete inhaltliche Gestaltung des Schutzbereiches der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie muss ausgehen vom Wortlaut des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG. Umfasst vom Schutzbereich werden deshalb folgende vier Aspekte:
• | Institutionelle Garantie (grundsätzliches Vorhandensein der Institutionen „Gemeinde“ und „Gemeindeverband“), |
• | Geschützter Kompetenzbereich (bei Gemeinde: „örtliche Angelegenheiten“), |
• | Regelkompetenz der Gemeinde (vgl. Wortlaut „alle“ in Abgrenzung zu einem gesetzlichen enumerativen Zuständigkeitskatalog) und |
• | Eigenverantwortlichkeit („in eigener Verantwortung“). |
Dazu im Einzelnen: