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2. Überblick über den Schutzbereich

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Die konkrete inhaltliche Gestaltung des Schutzbereiches der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie muss ausgehen vom Wortlaut des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG. Umfasst vom Schutzbereich werden deshalb folgende vier Aspekte:

Institutionelle Garantie (grundsätzliches Vorhandensein der Institutionen „Gemeinde“ und „Gemeindeverband“),
Geschützter Kompetenzbereich (bei Gemeinde: „örtliche Angelegenheiten“),
Regelkompetenz der Gemeinde (vgl. Wortlaut „alle“ in Abgrenzung zu einem gesetzlichen enumerativen Zuständigkeitskatalog) und
Eigenverantwortlichkeit („in eigener Verantwortung“).

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Dazu im Einzelnen:

Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen

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