Читать книгу Das aktuelle Disziplinarrecht - Frank Ebert - Страница 30
1.5.1.3 Soldaten
ОглавлениеDie disziplinare Verfolgung und Ahndung der Dienstpflichtverletzungen von Soldaten, aber auch die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen richtet sich nach den speziellen Vorschriften des Wehrdisziplinarrechts.55 Für das gerichtliche Disziplinarverfahren sind Wehrdienstgerichte (Truppendienstgerichte, Bundesverwaltungsgerichte – Wehrdienstsenate) zuständig.56 Ermittlungsorgane sind die Dienstvorgesetzten und die Wehrdisziplinaranwälte.57 Das BDG ist auf Soldaten (Wehrpflichtige, Zeit- und Berufssoldaten) nicht anwendbar (vgl. jedoch unten 1.5.2).