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Bebauungsplan

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Geregelt in § 1 Abs. 2, § 8 ff. BauGB. Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan in der Gemeinde. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist grundsätzlich mit Normenkontrolle nach § 47 VwGO anfechtbar. Man unterscheidet den qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 2 und den einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB.

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