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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

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Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben u.a. die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen und den Verantwortlichen hinsichtlich seiner datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und zu beraten (Art. 37 bis 39 DSGVO).

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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