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Beschränkte Ausschreibung

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Die Beschränkte Ausschreibung ist eine Verfahrensart im Vergabewesen. Sie gibt es in zwei Varianten: Bei einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb fordert die Kommune eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Nach der Eignungsprüfung fordert die Kommune mehrere geeignete Bewerber auf, ein Angebot in Textform abzugeben; sie kann dabei die Zahl der aufgeforderten Bewerber begrenzen. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert die Kommune ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mehrere Unternehmen nach Prüfung ihrer Eignung auf, ein Angebot in Textform abzugeben.

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