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Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH)
ОглавлениеÜber § 50 IV WHG und § 4 TrinkwasserVO ergibt sich für den Wasserbereich die Einführung von BOHs. Aus Gründen der Haftungsminimierung, der Dokumentation, der Fixierung von Ablauf und Zuständigkeitsprozessen hat sich die Erstellung von BOHs in vielen Bereichen der Verwaltung bewährt. In Fachbereichen gibt es dafür auch Regelwerke, wie im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Auch bei Bauhöfen haben sich BOHs etabliert. Der Bayer. Gemeindetag vermittelt die externe Erstellung und berät über Sinn und Nutzen der BOHs.