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Billigungs- und Auslegungsbeschluss
ОглавлениеEr ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss ist ein Verfahrensschritt bei der Bauleitplanung. Er wird von der Gemeinde regelmäßig nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Er bringt den Bauleitplanentwurf auf einen solchen Konkretisierungsstand, dass die förmliche Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt kann materielle Planreife eintreten.