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1. Teil Allgemeiner TeilC. Hinweise zur Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren › I. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs als regelmäßiger Ausgangspunkt

I. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs als regelmäßiger Ausgangspunkt

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Im Zivil- und Strafrecht sind die zu beantwortenden Fragen immer nach demselben Schema strukturiert: Wer kann was von wem woraus verlangen? Hat A sich durch ein bestimmtes Verhalten strafbar gemacht? Im Verwaltungsrecht ist die Fragestellung regelmäßig anderer Art: Es wird oftmals nach den Erfolgsaussichten eines eingelegten oder noch einzulegenden Rechtsbehelfs gefragt. Es sind deshalb sowohl prozessrechtliche als auch materiell-rechtliche Fragen zu beantworten. Diese Fallfrage ist in einem Rechtsgutachten zu beantworten (s.o. Rn. 11 ff). Da diese Fragestellung die Regel bildet, folgt im anschließenden 2. Teil zunächst ein Repetitorium im Verwaltungsprozessrecht (s.u. Rn. 23 ff.). Zudem folgen die meisten der im 3. Teil dieses Buch behandelten Fälle dieser Fragestellung.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

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