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2. Teil Repetitorium im Verwaltungsprozessrecht › 1. Kapitel Die Rechtsbehelfe

1. Kapitel Die Rechtsbehelfe

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Die klassische Fragestellung bildet nach dem zuvor Gesagten diejenige nach den Erfolgaussichten eines Rechtsbehelfs. Der Begriff „Rechtsbehelf“ darf nicht mit dem Begriff „Rechtsmittel“ verwechselt werden. Mit einem Rechtsmittel greift man gerichtliche Entscheidungen an: z.B. mit der Berufung, der Revision und der Beschwerde. Rechtsbehelfe lassen sich unterscheiden in außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

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