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a) Unmittelbare Bundesverwaltung

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Unmittelbare Staatsverwaltung durch den Bund als Verwaltungsträger – unmittelbare Bundesverwaltung – liegt vor, wenn eine nicht verselbstständigte Verwaltungseinheit durch den Bund eingerichtet und unterhalten wird. Sie ist hierarchisch gegliedert. Diese Hierarchie besteht aus obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden, Bundesmittelbehörden und Bundesunterbehörden.

Allgemeines Verwaltungsrecht

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