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bb) Bundesoberbehörden

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Bundesoberbehörden sind den Bundesministerien nachgeordnete Behörden. Sie sind sachlich für genau bezeichnete Aufgaben zuständig. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich ist die gesamte Bundesrepublik. Solche Behörden gibt es in großer Zahl. Art. 87 Abs. 1 GG benennt einige Bundesoberbehörden. Art. 87 Abs. 3 GG normiert die Voraussetzungen für die Gründung neuer Bundesoberbehörden.

Beispiele:

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
das Bundeskartellamt,
das Umweltbundesamt (UBA).
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