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aa) Allgemeine Verwaltungsbehörden und Sonderverwaltungsbehörden

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Der Aufbau der Landesverwaltung differiert in den einzelnen Ländern. Gleichwohl lassen sich durchgehend zwei „Typen“ von Behörden feststellen: die sog. „allgemeinen Verwaltungsbehörden“ und die sog. „Sonderverwaltungsbehörden“. Die allgemeinen Verwaltungsbehörden sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, es sei denn, dass die Zuständigkeit einer „speziellen“ Behörde begründet ist, eben die einer Sonderverwaltungsbehörde. Landessonderbehörden können – je nach gesetzlicher Ausgestaltung – für die gesamte Landesfläche zuständig sein oder für einzelne Teilgebiete.

Beispiel:

Eine lediglich einen speziellen Sachbereich bearbeitende Sonderverwaltungsbehörde ist zB der Polizeipräsident in Berlin[21]. Die besondere Aufgabe liegt in der Gefahrenabwehr. Zugleich ist er für das ganze Bundesland zuständig.

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