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§ 14 Der fehlerhafte Verwaltungsakt

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Inhaltsverzeichnis

I. Grundkategorien der Fehlerfolgen

II. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

III. Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

IV. Die Heilung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

V. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern

VI. Die Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

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Fall 18:

A möchte eine Diskothek in Berlin-Spandau betreiben. Bei einem Glas Wein teilt ihm der zuständige Beamte B mit, A dürfe an einem Ort seiner Wahl eine Diskothek eröffnen; er müsse aber sicherstellen, dass auf dem Gehweg vor der Diskothek keine PKW parkten, da der Lärm der an- und abfahrenden Autos die Nachbarn stören und es deshalb Ärger geben werde. A ist hocherfreut, meint aber, er könne den Wunsch nach Lärmvermeidung nicht erfüllen, da der Gehweg öffentliches Straßenland und er für die Einhaltung des Rechts auf der Straße unzuständig sei. Was ist von der Erlaubnis des B zu halten? Rn 592

Teil III Handlungsformen der Verwaltung§ 14 Der fehlerhafte Verwaltungsakt › I. Grundkategorien der Fehlerfolgen

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