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3. Weitere Folgen der Nichtigkeit

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Der nichtige VA ist, wie gesagt, unbeachtlich. Seine Nichtigkeit kann die Behörde jederzeit feststellen, § 44 Abs. 5 1. HS. Die Feststellung der Nichtigkeit eines VA kann ein Antragsteller bei Vorhandensein eines berechtigten Interesses beantragen, § 44 Abs. 5 2. HS; ein berechtigtes Interesse ist anzuerkennen bei einem rechtlich oder wirtschaftlich begründeten Interesse[39]. Antragsteller kann deshalb jeder sein, der ein solches Interesse hat. Die Weigerung der Behörde, den von einem nichtigen VA erzeugten Rechtsschein zu beseitigen, erzeugt allein kein berechtigtes Interesse[40].

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Ist ein VA nichtig, so kann seine Nichtigkeit nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO durch eine Feststellungsklage festgestellt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat; sog. „Nichtigkeitsfeststellungsklage“[41]. Da es regelmäßig streitig sein wird, ob ein VA nichtig ist, ist zur Vermeidung von Nachteilen für den Kläger (Abweisung der Nichtigkeitsfeststellungsklage, weil VA lediglich rechtswidrig ist) die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO erlaubt[42].

Teil III Handlungsformen der Verwaltung§ 14 Der fehlerhafte Verwaltungsakt › III. Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

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