Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 557

2. Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen

Оглавление

802

§ 60 erlaubt die Anpassung und Kündigung des örV in besonderen Fällen. Es handelt sich um eine Ausnahme von der Bindung an den einmal geschlossenen Vertrag (pacta sunt servanda).

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх