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c) Anforderungen an die Kündigungserklärung

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Die Kündigung bedarf nach § 60 Abs. 2 der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Der Kündigung soll eine Begründung beigefügt werden. Die Kündigung selbst ist kein VA[143].

Allgemeines Verwaltungsrecht

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