Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 571

2. Ausgestaltung

Оглавление

818

Die Rechtsgrundlagen zur Bewertung eines solchen Verwaltungsrechtsverhältnisses ergeben sich primär aus öffentlichem Recht. So enthalten etwa die Polizeigesetze der Länder typischerweise Vorschriften zur Ausgestaltung des Verwahrungsverhältnisses[7]. Im Übrigen sind die §§ 688 ff BGB analog anwendbar[8]. Dies gilt insbes. für Aufwendungsersatzansprüche nach § 693 BGB, sofern keine vorrangige Bestimmung des öffentlichen Rechts eingreift. Aber auch bei Leistungsstörungen, insbes. bei einer Beschädigung der verwahrten Sache, kommen die Bestimmungen des BGB zur ergänzenden Anwendung[9]. Rechtsstreitigkeiten aus (nichtvertraglicher) öffentlich-rechtlicher Verwahrung werden nach § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO zwar den ordentlichen Gerichten zugewiesen. Diese abdrängende Sonderzuweisung einer eigentlich öffentlich-rechtlichen Streitigkeit ist jedoch nach hM begrenzt auf Ansprüche des Bürgers. Demgegenüber sollen Ansprüche der Verwaltung aus einem Verwahrungsverhältnis vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sein[10].

Teil III Handlungsformen der Verwaltung§ 18 Sonstige verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse › IV. Geschäftsführung ohne Auftrag

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх