Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 683

1. Bedeutung

Оглавление

983

Auch im Recht der Europäischen Union sind teilweise ausdrückliche Haftungsansprüche normiert.[146] So besteht nach Maßgabe des Art. 340 Abs. 2 AEUV ein Amtshaftungsanspruch gegen die Union[147]. Und nach Art. 41 Abs. 3 GRCh hat jede Person einen Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden ersetzt[148]. Hingegen bestehen – zumindest bislang – keine ausdrücklichen Bestimmungen auf Unionsebene für den Fall einer Verletzung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten. Allerdings hat insoweit der Europäische Gerichtshof auf Basis zunächst des Art. 10 EGV, später des Art. 4 Abs. 3 EUV einen unionsrechtlichen Haftungsanspruch entwickelt und als allgemeinen Rechtsgrundsatz anerkannt[149].

984

Die vom Europäischen Gerichtshof spezifizierten Haftungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Unionsrecht. Umfang und Durchsetzung des Anspruchs richten sich hingegen nach nationalem Recht, bei dessen Auslegung jedoch bestimmte Prinzipien des Unionsrechts zu beachten sind[150]. Der unionsrechtliche Haftungsanspruch erfasst im Ausgangspunkt alle möglichen Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Unionsrecht, unabhängig davon, ob sie den Bereich des Gesetzgebung, der Verwaltung oder der Rechtsprechung betreffen[151]. Seine besondere praktische Bedeutung liegt jedoch in der unzureichenden Umsetzung von Richtlinien[152].

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх