Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 693

6. Anspruchskonkurrenzen

Оглавление

993

Der Staatshaftungsanspruch nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 StHG-DDR besteht neben dem Amtshaftungsanspruch, da beide Ansprüche unterschiedliche Regelungsgegenstände aufweisen[178]. Eine Konkurrenz mit dem allgemeinen Aufopferungsanspruch sowie mit einem Anspruch aus enteignendem Eingriff (dazu ausf. Rn 1030 ff) ist nicht denkbar, da diese Anspruchsinstitute rechtmäßiges Verhalten voraussetzen, der Staatshaftungsanspruch hingegen rechtswidriges. Ansprüche aus aufopferungsgleichem und enteignungsgleichem Eingriff (dazu ausf. Rn 1022 ff) werden durch den Staatshaftungsanspruch verdrängt, weil keine Lücke mehr besteht, die durch die ungeregelten Ansprüche ausgefüllt werden könnte.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх