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2. Aktuelle Bedeutung

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Die zuvor geschilderte Fortgeltung bezog sich zunächst auf alle Bundesländer unter Einbeziehung Berlins. Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben das betreffende Gesetz aber inzwischen aufgehoben[170]. Nach wie vor gültig sind die Gesetze in Brandenburg[171] und Thüringen[172]. In Sachsen-Anhalt ist das betreffende Landesgesetz durch das Gesetz zur Regelung von Entschädigungsansprüchen im Land Sachsen-Anhalt ersetzt worden[173].

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