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8.1 Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Am 5. August 1990 wurde in Kairo von 45 islamischen Staaten die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet. Vordergründig richtet sie sich an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“ aus, nimmt allerdings in den einzelnen Artikeln explizit Einschränkungen mit Bezug auf die Scharia vor.

Im gleichen Jahr fasste der iranische Vertreter Said Rajaie-Khorassani bei den Vereinten Nationen die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei

„eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.

(wikipedia)

Die existierenden Widersprüche sind mit den Vertretern derartiger Rechtsaufassungen unlösbar; sie werden aller Voraussicht nach mit diesen Personen auch unlösbar bleiben.

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