Читать книгу Islam in Deutschland - Friedemann Brückenbauer - Страница 37
Оглавление10.2 „Menschen der Schrift“ – und andere
Der Islam differenziert nach den Menschen, die an eine Schrift glauben (wie Juden mit der Thora und Christen mit der Bibel) sowie jenen Heiden, die nicht einmal eine Schrift haben. Während die Christen als Menschen mit einer Schrift nach Zahlung der „Schutzsteuer“ (Dschidzya) unter dem Islam ihre Religion (mit teilweise erheblichen Einschränkungen und Erschwernissen) grundsätzlich ausüben dürfen, gilt das theoretisch zwar sogar für die Juden; tatsächlich aber müssen Juden vernichtet werden.
Gleiches gilt für alle Nichtmuslime, vor allem Yesiden, aber auch für Hindus, Buddhisten sowie alle anderen Arten von Religionen (Polytheisten) – das sind viele Milliarden Menschen …
Wenn sie sich – als Angebot – nicht den Regeln des Islam unterwerfen, müssen sie getötet werden – bedingungslos!
Auch die Apostasie (Abfall vom rechten Glauben des Islam als „hadd- bzw. Grenzvergehen“) führt ausnahmslos unter allen Umständen zur Todesstrafe (wobei die Art der Todesstrafe in das Ermessen des Richters gelegt wird).
Am Härtesten trifft es jene Muslime, die sich der westlichen Lebenskultur annähern und sogar wagen, (westlich/ politisch) wählen zu gehen – damit verstoßen sie bereits in schwerwiegender Form gegen die unumstößlichen Vorschriften des Korans:
Aber: Wo eigentlich steht im Koran, dass so mit den Menschen umgegangen werden darf oder gar muss?
Im Koran (1. Auflage 1954), dort Sure 2 (257) heißt es wörtlich: „Es soll kein Zwang sein im Glauben.“
Woher nahmen und nehmen sich führende islamische Persönlichkeiten dann aber immer wieder das Recht, dennoch die Todesstrafen für in ihren Augen „Abtrünnige“ zu verlangen?