Читать книгу Islam in Deutschland - Friedemann Brückenbauer - Страница 21
Оглавление8. Konsequenzen und die Charta der Menschenrechte
Zumindest für Deutschland gilt derzeit zwingend:
Das Grundgesetz und der Islam in seiner früh-mittelalterlichen Gestaltung schließen sich gegenseitig völlig aus.
Das liegt nicht am Grundgesetz, das
- die Würde des Menschen für unverletzlich bezeichnet und
- die Gleichberechtigung von Mann und Frau vorschreibt,
- sowohl die „Trennung“ von Staat und Kirche vorsieht (jedoch die enge Zusammenarbeit bewusst zulässt), und
- Freiheit für die Religionsausübung gewährt –
es liegt am Islam, dem diese Errungenschaften unseres Kulturkreises fremd sind und sie weder anerkennen will noch kann, weil sie dem Koran diametral zu widersprechen scheinen.
Das gleiche Problem findet man folgerichtig auch bei der europäischen Charta der Menschenrechte und/oder der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“; sie entspricht nicht den koranischen Vorstellungen, beispielhaft deutlich ausgeprägt im zweitrangigen Status der Frauen.