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4. Der Koran – Quelle des ewigen Wortes Gottes

Laut den Offenbarungen, die Mohammed nach seinen eigenen Worten über den Erzengel Gabriel direkt von Allah empfangen hat, handelt es sich bei dem Koran unmittelbar um das „unverfälschte, ewige Wort Gottes“.

Die Formulierung „unverfälschtes, ewige Wort Gottes“ wird in diesem Buch häufiger verwendet werden (müssen). Daher lohnt an dieser Stelle ein kurzes Innehalten:

Welche Bedeutung hat der Begriff „unverfälscht“?

Um mit der ersten Frage zu beginnen. Mohammed betont, das ihm offenbarte göttliche Wort unverfälscht wiedergegeben zu haben. Darüber kann es letztlich keine Diskussion geben – seine Feststellung ist unwiderlegbar.

Doch was heißt eigentlich „ewig“? Und was bedeutet sein Inhalt für den islamischen Anspruch?

Ihrer islamischen Konsequenzen wegen ist dagegen die so einfach erscheinende Antwort auf die zweite Frage nach dem Begriff des „Ewigen“ wesentlich wichtiger:

Die einfache Logik sagt, dass die Ewigkeit im Grunde seit der nicht benennbaren Zeit vor dem Urknall bis nach dem Ende allen Seins reicht.

Daraus folgt für Muslime, dass Gottes im Koran bzw. Quran kodifiziertes Wort für alle Menschen – seien sie nun Muslime oder nicht (!!) – ewige Geltung hat – gänzlich unabhängig davon, wann es offenbart wurde.

Damit ergeben sich aber aus der ethisch begründeten Sichtweise „westlicher Staaten“ unlösbare Probleme, wenn die unabdingbaren strikten Forderungen des Korans

- den – nicht nur europäischen – Verfassungen („Grundgesetzen“) und

- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN vom 10. April 1948 sowie

- der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000

-gegenübergestellt werden.

Denn – unabhängig von der jeweiligen Religion – besteht der grundsätzliche Konsens:

Was kann es für Menschen Höheres geben als Gott und damit sein Wort – das Wort Gottes?

Gemäß islamischer Auffassung stellen Allahs Offenbarungen an Mohammed

- absolut verbindliche, nicht verhandelbare und außerdem unwiderlegbare Forderungen gegen alle Menschen auf, seien sie nun Muslime oder nicht!

- Der endgültig verkündete Willen Gottes wird ausführlich im Koran dargestellt; die Menschen haben ihm zu gehorchen; sie haben nur die Wahl zwischen Unterwerfung (bzw. „Hingabe an Gott“ – d.h. „Islam“) oder Verdammnis. Daraus ergibt sich widerspruchsfrei der

- Primat der Religion vor dem Staat.

- Aus diesem absoluten Anspruch folgt auch, dass es in islamischen Staaten mit dem Islam „als Staatsreligion“ ex definitione von vornherein keine Trennung von Religion und Staat geben kann.

In laizistischen Staaten, z.B. Deutschland (und seit Atatürk sogar in der Türkei, aber siehe Kapitel 16) ist dagegen die Trennung von Staat und Religion (man beachte die Reihenfolge der Begriffe!) per Grundgesetz/Verfassung verfassungsrechtlicher Konsens.

Daraus folgt im gesellschaftlichen Zusammenleben weiter, dass die Beteiligung am politischen Leben in Form von Wahlen westlicher Prägung gemäß Koran deshalb bereits Blasphemie ist, weil Gott im Koran alle Wege vorgeschrieben hat.

Wenn in Ländern mit der verfassungsrechtlich zementierten Staatsreligion Islam wie zum Beispiel im Iran und in Syrien (!!) gewählt werden soll, dann darf man sich durch die verwendete Vokabel wählen nicht täuschen lassen. Was dort eine Wahl ist, ist mit Wahlen im Sinne westlich geprägter Demokratien unvergleichbar.

Der Grund ist denkbar eindeutig: Laut Islam hat Gott sich den Menschen über Mohammed offenbart. Sein ewiges unverfälschtes Wort ist zugleich Gesetz. Welche Menschen können Gottes Gesetze verändern? – Folglich kann es dort gar kein Parlament im Sinne unseres westlich orientierten demokratischen Verständnisses mit seiner Befugnis zur Gesetzgebung geben. Daher stellen die dortigen Wahlen lediglich eine Form des Gehörtwerdens dar: Entscheidungen trifft nach wie vor ausschließlich die hohe Geistlichkeit im Sinne von 1500 Jahren alten islamischen Gesetzen – niedergeschrieben im Koran und gemäß der Sunna: Sure 2, Vers 29:

Er ist’s, der für euch alles auf Erden erschuf; alsdann stieg Er zum Himmel empor und bildete ihn zu sieben Himmeln; und Er hat Macht über alle Dinge.

Und weiter in Sure 51 Vers 56:

Und die Dschinn und die Menschen habe Ich nur dazu erschaffen, dass sie mir dienen.

Das bedeutet unmissverständlich:

Die Gebiete von Religion und Profanität, das heißt von sakral geprägtem Denken und säkularem Handeln dürfen und können nicht getrennt werden.

In Kapitel 10 „Gefährliche Fakten“ wird im Kapitel „Islamische Wahlen“ hierauf noch einmal eingegangen werden.

Muslimische Vertreter geben gerne „Positionspapiere“ heraus, in welchen behauptet wird, so, wie es immer dargestellt wird, sei es gar nicht. Die begründeten Zweifel an diesen Rechtfertigungsversuchen können aber auf diese Weise keinesfalls ausgeräumt werden.

Islam in Deutschland

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