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Оглавление10.1 Islamische Wahlen
Zwar existieren auch im Islam Wahlen: Wie im Kapitel 4.1: Primat der Religion vor dem Staat bereits schon einmal ausgeführt und mit koranischen Suren belegt werden konnte, sind aber trotz der Verwendung gleichlautender Begriffe und Wörter (derselben wie im Westen) deren Inhalte vollkommen unterschiedlich und folglich auch unvergleichbar.
In islamischen Ländern – vor allem in den Gottesstaaten mit dem Islam als Staatsreligion – finden in den Augen westlicher Bobachter demokratisch wirken sollende Wahlen statt, bei denen Parlamentarier gewählt werden, die allerdings (nur) solche Aufgaben zu erfüllen haben, die unter dem Oberbegriff des im Koran niedergeschriebenen und unverfälscht festgeschriebenen Willens noch zu erledigen sind.
Auf dieser nachgeordneten Ebene lassen sich durchaus formal demokratisch aussehende Wahlen durchführen. Das ist aber alles andere als eine freiheitlich-demokratische Wahl im Sinne unseres Demokratieverständnisses mit ihrem Recht auf grundsätzliche, durchaus auch gesellschaftsverändernde Auswirkungen ohne Rückgriff auf eine vorgegebene religiöse oder andere (ethische) Basis.
In den streng konservativen islamischen Ländern handelt es sich dagegen, wie bereits dargelegt, „lediglich“ um den aus unserer Sichtweise und daher uns irreführenden Gebrauch gleichklingender Wörter. Denn: Neue Gesetze können nur im Rahmen des Korans postuliert werden; Abweichungen vom Koran sind nach dem geltenden Islamverständnis weder denkbar noch zulässig. Erschwerend kommt für die Bewertung dieser Vorgänge aus westeuropäischer Sicht das Dogma der „Unübersetzbarkeit“ des Korans hinzu, weil Gott (bei seinen Offenbarungen durch den Erzengel Gabriel) hocharabisch gesprochen haben muss. Folglich besteht die begründete Gefahr, dass jede Übersetzung des Korans Gottes Sprache verzerrt, weil vermenschlicht.