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Das Testament des Kaisers Wer aller bedacht wurde
ОглавлениеKaiser Franz Joseph war ein sehr vermögender Mann. Dementsprechend umfangreich sind die drei Testamente, die er in seinem Leben verfasst hat. Wo die beiden ersten – aus den Jahren 1889 und 1899 – verblieben sind, ist unbekannt, gültig ist ohnehin nur das vom 6. Februar 1901. Die ersten beiden Testamente wurden nach Kronprinz Rudolfs beziehungsweise Kaiserin Elisabeths unerwarteten Todesfällen erstellt, zumal durch diese Tragödien zwei wichtige Erben verstorben waren. Das erhalten gebliebene Testament aus dem Jahr 1901, das tatsächlich für die Rechtsnachfolge nach dem Kaiser relevant war, befindet sich im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Ich hatte Gelegenheit, dort Einblick zu nehmen.
Kaiser Franz Joseph war 27 Jahre lang ein »armer Kaiser«, denn sein Onkel und Vorgänger Ferdinand I. hatte 1848 zwar auf den Thron, nicht aber auf das stattliche kaiserliche Vermögen und seine großen Ländereien verzichtet, die jährlich viele Millionen abwarfen. Erst 1875, nach dem Tod seines Onkels, der trotz seines schwachen körperlichen Zustands 82 Jahre alt geworden war, verfügte Franz Joseph über ein ansehnliches Vermögen, da ihn Ferdinand als seinen Alleinerben eingesetzt hatte.
Franz Josephs Nachlass war in mehrere Gruppen unterteilt: Zu seinem Privatfonds zählten des Kaisers persönliche Besitzungen, wie etwa Kaiservilla und Villa Gries in Bad Ischl, das Jagdhaus Offensee, die Ländereien um Persenbeug, Schloss Wallsee oder die Hermesvilla im Lainzer Tiergarten. Dazu noch ein stattliches Vermögen, das in Wertpapieren und Barschaften angelegt war.
Andere Vermögensteile und Güter in Ungarn, der Tschechoslowakei oder Laxenburg bei Wien gehörten zum Familienfonds. Den bei Weitem wertvollsten und prächtigsten Besitz stellte das Hofärar dar. In diese Gruppe fielen Schloss Schönbrunn, Belvedere, die Hofburg in Wien und Innsbruck, die Salzburger Residenz sowie Schloss Ofen, Miramare, die Prager Burg und ein Großteil der Kronjuwelen. Sowohl Hofärar als auch das Kaiser Franz Joseph-Fideikommiss, zu dem weitere Ländereien zählten, waren im Staats- beziehungsweise Familienbesitz, sollten aber dem jeweiligen Träger der Krone zur Verfügung stehen – ab 1916 also Kaiser Karl I.
Was sein Privatvermögen betrifft, ernannte Franz Joseph laut Testament »zu Erben Meines beweglichen und unbeweglichen Vermögens zu drei Theilen
1.Meine Tochter Gisela, vermählte Prinzessin von Bayern,
2.Meine Tochter Marie Valerie, vermählt mit Erzherzog Franz Salvator,
3.Meine Enkelin Erzherzogin Elisabeth Marie, hinterlassene Tochter Meines verewigten Sohnes, Kronprinzen Rudolfs.«
Das Privatvermögen, das unter den beiden Töchtern und der Enkelin aufzuteilen war, umfasste zum Zeitpunkt des Todes Kaiser Franz Josephs 46 Millionen Kronen*.
»Franz Joseph traf in seinem Testament auch gleich Regelungen für die Aufteilung des Nachlasses zwischen seinen drei Erbinnen«, schreibt der Jurist und Historiker Christoph Schmetterer in seinem Kommentar zu den letztwilligen Verfügungen Kaiser Franz Josephs. Und weiter: »Marie Valerie (die jüngere Tochter, Anm.) sollte die Immobilien erhalten und die beiden anderen Erbinnen Gisela und Elisabeth dafür in bar abfinden. Aus den Akten zum Verlassenschaftsverfahren geht hervor, dass die Aufteilung des Erbes ohne Schwierigkeiten durchgeführt wurde.«
Der Kaiser legte darüber hinaus Wert darauf, aus seinem Privatvermögen »jene Diener Meines Hofstaates« zu bedenken, »welche zur Zeit Meines Hinscheidens bei Meiner Person in Verwendung stehen (Kammerpersonale, Leibjäger, Leiblakaien, Hausdiener)«. Ihnen sollte es laut Testament freistehen, »entweder in den Pensionsstand zu treten oder je nach ihrer Tauglichkeit fortzudienen. In beiden Fällen soll ihnen außer ihren Hofstaatsbezügen die Hälfte der zuletzt bezogenen Gehälter aus Meinem Privatvermögen als lebenslängliche Jahreszulage gesichert bleiben.« Franz Joseph gab jährlich knapp 75 000 Kronen für Pensionen und Gnadengaben aus, sein Kammerdiener Eugen Ketterl erhielt darüber hinaus eine Jahreszulage von 2200 Kronen, die nach des Kaisers Tod ausbezahlt wurde.
Der Kaiser setzte seine Töchter Gisela und Marie Valerie sowie seine Enkelin Elisabeth als Erben »Meines beweglichen und unbeweglichen Vermögens« ein: Seite 1 aus Franz Josephs Testament
Weiters seien, da »Mich der Allmächtige mit irdischen Gütern reichlich gesegnet hat«, mit einer nicht näher genannten Summe Hilfsbedürftige zu unterstützen.
Nicht genug damit, zahlte der Kaiser »an drei Verwandte erhebliche Renten«, die auch von seinen Erbinnen zu leisten waren, nämlich jährlich 100 000 Kronen an Stephanie Fürstin Lónyay, die wiederverheiratete Witwe seines Sohnes Rudolf, jährlich 60 000 Kronen an Mathilde Gräfin Trani**, eine verwitwete jüngere Schwester von Kaiserin Elisabeth, und jährlich 3200 Kronen an Elisabeth von und zu Liechtenstein, eine Tochter seines Bruders Karl Ludwig***.
Franz Joseph war es wichtig, sich in seinem Testament von seinen »geliebten Völkern« zu verabschieden. »Ihnen sage ich vollen Dank für die treue Liebe, welche sie Mir und Meinem Hause in glücklichen Tagen wie in bedrängten Zeiten besthätigten. Das Bewusstsein dieser Anhänglichkeit that Meinem Herzen wohl und stärkte Mich in der Erfüllung schwerer Regentenpflicht. Mögen sie dieselben patriotischen Gefühle Meinem Regierungsnachfolger bewahren.« Worte des Dankes sprach er in seinem Letzten Willen auch seiner »Armee und Flotte« aus. Die Danksagungen sind die einzigen Teile des Testaments, die nach Franz Josephs Tod veröffentlicht wurden.
»Diese Meine letztwilligen Verfügungen erkläre Ich als die ausschließlich allein giltigen. Sie sind in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von welchen ein Exemplar bei dem Ministerium Meines Hauses und des Äußeren verwahrt wird. Alle anderen, wo immer sich befindlichen und wie immer lautenden früheren letztwilligen Verfügungen erkläre ich für null und nichtig und ohne jede gesetzliche Kraft … Wien, 6. Februar 1901 Franz Joseph.«
Die letzte Seite des Testaments Kaiser Franz Josephs mit seiner eigenhändigen Unterschrift, ausgefertigt am 6. Februar 1901
Ursprünglich sollte auch Katharina Schratt an der Erbschaft teilhaben. Das belegt ein Brief, den Franz Joseph kurz nach der Kronprinzentragödie im Jahr 1889 an seine »Seelenfreundin« schrieb: »Ich habe Sie so bedacht, dass Sie auch nach meinem Tode von Sorgen frei sein können.«
In einem vier Wochen später aufgesetzten Konzept, betitelt »Letztwillige Verfügung«, hielt der Kaiser fest: »Der Schauspielerin Frau Katharina von Kiss geb. Schratt, mit welcher Mich innigste und wärmste Freundschaft verbindet, und welche der Kaiserin und Mir in der schwersten Stunde unseres Lebens in treuer Anhänglichkeit beigestanden ist, vermache ich aus Meiner Handkasse 500 000 Gulden****.«
Als es jedoch zur Schlussfassung kam, meinten Franz Josephs Berater, dass »die Frau Schratt im Testament nicht vorkommen« könne. Eine Bürgerliche, noch dazu Schauspielerin, im Letzten Willen eines Monarchen zu erwähnen, war einfach undenkbar. Tatsächlich erhielt Franz Josephs Freundin noch zu Lebzeiten des Kaisers erhebliche Geldsummen und wertvollen Schmuck, wurde dafür aber im Testament nicht bedacht.
Nach dem Zusammenbruch der Monarchie wurden die Habsburger-Besitzungen in sämtlichen Nachfolgestaaten enteignet, lediglich in der nunmehrigen Republik Österreich blieben die im Privatfonds genannten Güter im Eigentum der Familie. Jene Mitglieder des ehemaligen Herrscherhauses, die nicht auf Thronfolge und andere Vorrechte verzichteten, wurden des Landes verwiesen.
Unter der nationalsozialistischen Herrschaft wurde auch das Privatvermögen der Familie Habsburg-Lothringen großteils beschlagnahmt. Das ursprüngliche Habsburgergesetz, in dem Vermögen und Rechtsfragen geregelt waren, stammt aus dem Jahr 1919. Es wurde 1955 auch in den Österreichischen Staatsvertrag aufgenommen.
Als das gültige Testament des Kaisers im Jahr 1901 aufgesetzt wurde, war die Schreibmaschine schon erfunden, doch Franz Joseph lehnte derartige technische Geräte (wie etwa auch das Telefon) ab. Daher wurde sein Letzter Wille handschriftlich verfasst, wobei nur die Unterschrift von ihm selbst stammt, der Wortlaut des Testaments wurde einer Kanzleikraft diktiert.
Das gültige Testament wurde zu späteren Zeitpunkten durch zwei Ergänzungen (Kodizille) vervollständigt. Das erste Kodizill vom 16. November 1913 kam auf Initiative des Thronfolgers Franz Ferdinand zustande. Es beschäftigt sich mit einer möglichen Witwenzahlung an Herzogin Sophie von Hohenberg, für den Fall, dass ihr Mann vor ihr sterben sollte. Die zweite Ergänzung wurde am 29. Juni 1916, also ein halbes Jahr vor dem Tod des Kaisers, erstellt.
Der Grund für dieses zweite Kodizill war die Ehe seiner Enkelin Elisabeth – die später als »rote Erzherzogin« bekannt gewordene Tochter des Kronprinzen Rudolf. Diese Ehe galt als gescheitert, weshalb sie und ihr Mann, Otto Fürst Windisch-Graetz, getrennt zur Audienz beim Kaiser erschienen. »Es scheint sich zu bewahrheiten, dass eine Scheidung bevorsteht, denn dass die Familienmitglieder einzeln und an verschiedenen Tagen empfangen werden, ist abnorm«, notierte Franz Josephs letzter Adjutant Adalbert von Spanyi in sein Tagebuch.
In dem zweiseitigen Kodizill findet sich eine Änderung, die den Beweis erbringt, dass sich des Kaisers Enkelin Elisabeth und ihr Mann – wohl auf »Befehl« Franz Josephs – doch wieder zusammengerauft haben. Denn der Kaiser bewilligte »dem Gemahle Meiner Enkelin Elisabeth Maria, Otto Fürsten zu Windisch-Graetz, auf Grund der jüngst geschlossenen ehelichen Versöhnung und auf die Dauer des hiedurch geschaffenen ehelichen Zusammenlebens vom 1. Juli 1916 an eine Rente von jährlich fünfzigtausend Kronen***** aus Meiner Privatkassa.«
Die großzügige finanzielle Abgeltung hat ihre Wirkung nicht verfehlt, auf Dauer war die Ehe aber nicht zu retten. Tatsächlich sollten noch 32 Jahre vergehen, bis sie 1948 endgültig geschieden wurde.
Mit der Urkunde, in der der Nachlass des Familienvermögens (Fideikommiss, eine Art Stiftung) geregelt wurde, wollte Franz Joseph seinem Nachfolger nicht dieselben Probleme bereiten, unter denen er selbst als »armer Kaiser« bis 1875 gelitten hatte. Daher beschloss er, seinem damaligen Thronfolger Franz Ferdinand »aus Unserem Privatfonde eine Vermögensmasse von rund Sechzig Millionen Kronen … zu widmen«. Tatsächlich erhalten hat den Betrag dann sein Nachfolger Kaiser Karl I.
Franz Joseph hat sogar Vorkehrungen für den schlimmsten aller Fälle getroffen: »Wenn im Laufe der Begebenheiten und der geschichtlichen Entwicklung die Regierungsform der österreichisch-ungarischen Monarchie eine Änderung erfahren und, was Gott verhüten möge, die Krone nicht bei Unserem Hause bleiben sollte, so werden für die Succession in das hier begründete Fideikommiss lediglich die privatrechtlichen Grundsätze zur Anwendung kommen, wie dieselben durch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch … derzeit in Kraft bestehen.«
Die Verlassenschaft war laut einem Beschluss aus dem Jahr 1855 zum Teil steuerfrei. Christoph Schmetterer: »Damals war entschieden worden, dass bei Erbanfällen innerhalb des Herrscherhauses die Erbgebühr nur für Immobilien entrichtet werden musste, nicht aber für bewegliches Vermögen.« Dabei blieb es auch bei späteren Regelungen bis zum Ende der Monarchie.
Am 9. Oktober 1918 wurde der Nachlass Kaiser Franz Josephs seinen drei Erbinnen eingeantwortet. Gut einen Monat später endete die Regentschaft der Habsburger. Ihre Erbschaft blieb den Erbinnen auch in der Republik Österreich erhalten, da es sich dabei um Privatvermögen im Sinne des Habsburgergesetzes handelte. Allerdings gingen weite Teile, sofern sie in Bargeld und in Wertpapieren angelegt waren, durch die Inflation der 1920er-Jahre verloren.
*Die Summe entspricht laut Statistik Austria im Jahr 2021 einem Betrag von rund 65 Millionen Euro.
***Siehe auch Seiten 137–141
****Die Summe entspricht laut Statistik Austria im Jahr 2021 einem Betrag von rund 5,5 Millionen Euro.
*****Die Summe entspricht laut Statistik Austria im Jahr 2021 einem Betrag von rund 72 000 Euro.