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Komplexe Beeinträchtigungen

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Wie im Vorwort bereits erwähnt, ist es unser Anliegen, Erkenntnisse, die besondere Situation sowie den Unterstützungsbedarf autistischer Menschen aufzugreifen, die erhebliche Schwierigkeiten haben, sich als „empowered persons“ selbst zu vertreten oder von denen nur wenige in der Lage sind, als „Expert*innen in eigener Sache“ für sich selbst zu sprechen. Das betrifft Autist*innen mit „komplexen Beeinträchtigungen“. Gemeint sind damit in erster Linie Personen, denen zusätzlich zu ihrem Autismus hierzulande eine „geistige Behinderung“, international eine „intellectual disability“ oder (insbesondere in Nordamerika) eine „developmental disability“ nachgesagt wird. Darüber hinaus gibt es noch weitere Parallelbezeichnungen, die sich nicht selten auf mehrfache Behinderungen oder eine Komplexität an Beeinträchtigungen beziehen, die das Zusammenwirken biologischer (hirnorganischer) Ursachen, externer (sozialer) Einflussfaktoren sowie das subjektive Erleben betreffen. Die Fülle unterschiedlicher Parallelbegriffe resultiert hierbei nicht nur aus der wissenschaftlichen Debatte, sondern ist ebenso ein Ergebnis der Diskussion im Lager der Selbstvertretungsgruppen (Betroffenen), die den Begriff der „geistigen Behinderung“ als diskriminierend erleben und ihn daher durch „Lernschwierigkeiten“ ersetzt haben. Diese Begriffsvielfalt und Diskussion soll im Folgenden kurz aufgegriffen und reflektiert werden.

Basiswissen Autismus und komplexe Beeinträchtigungen

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