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4.9 Wissensmobilisierung

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Um neue Technologien mit Pflege und Versorgung zusammenzubringen, braucht es digitale Kompetenzen und eine systematische Wissensmobilisierung. Auch das ist ein Ziel dieses Buches. Wissensmobilisierung ist ein Oberbegriff, der ein breites Spektrum von Bedürfnissen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Informationsbedarf potenzieller Nutzerinnen und Nutzer umfasst. Er ist in verschiedene Aspekte unterteilt: Auf der einen Seite besteht ein Bedarf an Informationsverarbeitung über Möglichkeiten, Auswirkungen und Alternativen (zwischen Pflegetechnologien einerseits und zu Pflegetechnologien andererseits). Potenzielle Nutzerinnen und Nutzer sind in die Lage zu versetzen zu entscheiden, ob, wann und welche Technologie für ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Gleichzeitig ist die Wissensmobilisierung für Pflegende relevant. Denn es werden Kompetenzen benötigt, um mit Technik zu pflegen, Pflegeempfänger über Technik zu informieren, Pflegeempfänger und informell Pflegende im Kontext Technik anzuleiten und zu schulen und eine effektive Beratung zu gestalten, Diskussionen zu ermöglichen, und Betroffene zu befähigen, lebensdienliche Entscheidungen zu treffen (Meißner 2018). Daneben sind auch Kompetenzen nötig, um Technik betriebsfähig zu halten und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen (Pols 2017).

Die Förderung digitaler Kompetenzen hat aus unterschiedlichen Gründen bis heute nur vereinzelt Einzug in die Pflege gefunden. Gleichzeitig ändern sich Tätigkeitsfelder und damit Qualifikationsanforderungen ( Teil IV, Kap. 4). In diesem Zusammenhang hat sich in den letzten Jahren das Konzept der digitalen Kompetenzen in der Diskussion um neue Qualifikationsanforderungen bezüglich neuer Technologien etabliert (Meißner 2018). Die umfangreiche Diskussion dazu wird hier nicht aufgegriffen. Betont werden soll aber, dass die Integration solch digitaler Kompetenzen zukünftig verstärkt an einschlägige nationale Gesetze anzupassen ist. Das neue Pflegeberufegesetz hat einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung unternommen. So beschreibt § 37 (3) 3 in diesem Gesetz, dass die Ausbildung dazu befähigen soll, »[…] neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können sowie berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu erkennen«. Die Förderung digitaler Kompetenzen hat erfahrungsgemäß in die neuen Curricula, mal mehr mal weniger, Einzug gehalten.

Neue Technologien in der Pflege

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