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1.5 Kein Kreditrisiko gegenüber dem Emittenten

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Im Gegensatz zu Staats- oder Unternehmensanleihen ist der Investor bei ILS nicht direkt dem Ausfallrisiko des Sponsors der Transaktion (üblicherweise ein Erstversicherer) ausgesetzt. Bei einer ILS-Struktur ist eine Einzelzweckgesellschaft (SPV (Abbildung 2) oder eine ähnliche Struktur) der Sponsor der Transaktion und nicht der Emittent. Diese SPV-Struktur gehört nicht zum Konsolidierungskreis des Erstversicherers (Deckungskäufer) und ist somit nicht dem Insolvenzrisiko des Sponsors ausgesetzt.

Das Wertpapierdepot, das durch den SPV gestellt wird, sieht zwar den Erstversicherer als Begünstigten vor, jedoch ausschließlich im Schadenfall. Ansonsten wird das Vermögen, das sich im Wertpapierdepot befindet, dazu benutzt, bei Verfall oder Fälligkeit der ILS die Einlage an die Investoren zurückzuzahlen. Der Kapitalmarktinvestor ist gegen die Insolvenz des Erstversicherers dahingehend geschützt, dass bei Nichtzahlen der Versicherungsprämie durch den Erstversicherer die Deckung erlischt und das Kapital im Collateral Account dem Anleger zurückbezahlt wird. Findet jedoch ein unter dem Risikotransfer gedecktes Ereignis statt, kann der Anleger sein eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.

Die Nutzung eines SPV bei einer ILS ermöglicht den versicherungstechnischen Risikotransfer von Versicherungsnehmer zum SPV und kann die entsprechenden Risiken aus der Bilanz nehmen.

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