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Frau Krupp ärgert die Haniels
ОглавлениеTrotz aller Maßnahmen von Friedrich Krupp warf die Hütte Gute Hoffnung keinen Profit ab. So verzichtete er am 15. Mai 1808 zu Gunsten seiner Großmutter wieder auf sein Eigentum und Amalie Krupp stellte die Hütte im folgenden Jahr zum Verkauf. Der mangelnde ökonomische Erfolg sowie die fortwährenden Konflikte mit Jacobi dürften zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Interesse an der Hütte hatten die drei Gesellschafter der St. Antony-Hütte und der Hütte Neu-Essen. Durch den Kauf wäre der wichtigste Konkurrent auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten ausgeschieden. Doch wussten sie, dass sie mit der Witwe Krupp nur schwer handelseinig werden konnten. Franz Haniel schrieb in seiner Autobiografie, dass sie „mit jener alten Frau sehr in Hader [lagen] und diese wünschte daher ihre alte Hütte und Plunder zu verkaufen“.141
Franz und Gerhard Haniel kannten die Hütte Gute Hoffnung gut. 1793 waren sie vom befreundeten Handelshaus I. F. Hoffmann und Söhne in Rotterdam – einem Auftraggeber Pfandhöfers – eingesetzt worden, um die Arbeiten auf der Hütte zu kontrollieren. Hoffmann hatte Munition bei Pfandhöfer geordert, doch verzögerte sich die Lieferung. So bat er die Haniels, die Abwicklung seiner Aufträge in Sterkrade zu kontrollieren und fällige Gelder an Pfandhöfer nur nach Auslieferung der Waren auszuzahlen. In diesem Zusammenhang besuchten sie mehrfach die Hütte und konnten sich ein Bild vom Stand der Technik machen. Auch führten sie Warentransporte für die Hütte Gute Hoffnung aus.142 Zolleinnehmer Noot, ein Verwandter der Haniels, war durch seine staatlichen Aufgaben und die Kontrollbefugnisse, die ihm gegenüber Pfandhöfer zeitweise oblagen, ebenfalls gut über die Hütte unterrichtet.
Die Brüder Haniel und Jacobi vereinbarten untereinander einen Kaufpreis von maximal 30.000 Talern.143Erste Verhandlungen zwischen Franz Haniel und Amalie Krupp scheiterten an unterschiedlichen Preisvorstellungen. So vereinbarte Franz Haniel mit seinem Schwager Heinrich Huyssen – Franz und Gerhard Haniel hatten jeweils eine Schwester von Huyssen geheiratet –, dass dieser für die drei Gesellschafter den Kauf erledigen sollte. Heinrich Huyssen stammte aus einer Essener Bürgerfamilie, die Nachbarn und Bekannte der Krupps waren. Als Kaufpreis für die Hütte mit ihren Waren, Vorräten und Gerätschaften handelte Huyssen nun mit der Witwe Krupp eine Summe von 37.800 Reichstalern aus, zahlbar in Raten bis 1818. Den Kaufvertrag setzte am 14. September 1808 ein mit Huyssen befreundeter Notar auf Heinrich Huyssen als Käufer auf. Als Bürgen waren die Brüder Haniel und Jacobi eingesetzt. Doch verkaufte Heinrich Huyssen die Hütte dann nicht – wie eigentlich vereinbart – an die anderen drei Gesellschafter weiter, sondern verlangte, mit diesen gleichberechtigt in eine gemeinsame Gesellschaft für den Betrieb der drei Hütten einzutreten. Dies zog ihm den Zorn Franz Haniels zu, der darüber hinaus noch mit Vorwürfen seiner bisherigen Kompagnons überschüttet wurde.144
Um einen Familienzwist zu vermeiden, kam es am 20. September 1808 zur Verbindung der vier Kompagnons zum gemeinsamen Betrieb der drei Hütten. Am 5. April 1810 wurde diese Gemeinschaft in einem Vertrag bekräftigt und es entstand die Firma „Hüttengewerkschaft und Handlung Jacobi, Haniel & Huyssen“ (JHH), an der jeder zu einem Viertel beteiligt war.145 Dieses Unternehmen trug dann auch einen Teil der Zahlungen aus dem Vertrag mit der „Madame Krupp“, die eigentlich Huyssen zu leisten hatte. Die Beträge sollten eigentlich aus einbehaltenen Gewinnen von Huyssen gedeckt werden, doch trugen nach Ansicht von Franz Haniel die anderen Partner zur teilweisen Deckung der Kosten bei.146 Jacobi fungierte als allein verantwortlicher Direktor der drei Hütten. Es war ihm verboten, aus der gemeinsamen Gesellschaft auszuscheiden oder sich heimlich an einem anderen Hüttenwerk zu beteiligen. Er erhielt dafür aus der Hüttenkasse ein jährliches Gehalt von 600 Reichstalern sowie freien Brand, Licht, Wohnung, Arzt- und Apothekenkosten, Briefporto und „hinlänglich“ Land für einen Gemüsegarten. Für die Buchführung stellte das Unternehmen einen „Faktor“ neu ein. Weiter regelte der Vertrag detailliert, wie Entscheidungen zwischen den vier Anteilseignern abzustimmen waren und gewährte ihnen gegenseitig ein Vorkaufsrecht im Falle des Verkaufs von Unternehmensanteilen.
Abb. 27: Heinrich Huyssen (1779 – 1870), undatiertes Gemälde