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3. Die alten Übersetzungen
ОглавлениеIm Rahmen der vorliegenden wissenschaftlichen Handausgabe des Neuen Testaments werden schwerpunktmäßig die lateinische, syrische und koptische Version herangezogen. Diese Übersetzungen sind zweifellos direkte, frühe Übertragungen aus dem Griechischen. Sie sind insgesamt am besten erforscht. Vor allem ist ihr Zeugenwert für die griechische Überlieferung des Neuen Testaments, auf den es in diesem Rahmen ankommt, seit Jahrzehnten in der Diskussion und zeichnet sich immer klarer ab. Das kann von den übrigen Versionen nicht gesagt werden (s. dazu u. S. 33*f.). Die drei genannten Übersetzungen sind wichtige Zeugnisse für die Textkonstitution. Das Folgende bezieht sich auf ihre Verwendung in der vorliegenden Ausgabe.
Die Versionen werden nur dort herangezogen, wo der ihnen zugrunde liegende griechische Text ihrer Vorlage zuverlässig zu rekonstruieren ist. Im Allgemeinen werden sie nur an den Stellen zitiert, an denen die betreffende Lesart auch durch andere griechische oder unabhängige versionelle Zeugen belegt ist. Nur in seltenen Fällen (vgl. Jak 1,17 ⸂) werden sie allein für eine griechische Variante notiert. Die unterschiedliche Sprachstruktur der griechischen Vorlage und der jeweiligen Sprache, in die übersetzt wurde, musste sorgfältig beachtet werden. Durch Sprache oder Übersetzungsstil bedingte Abweichungen bleiben unberücksichtigt. Generell können alle Versionen nur mehr oder weniger begrenzt ihre griechische Vorlage in allen Einzelheiten wiedergeben.10 In Zweifelsfällen wurde daher eine Bezeugung durch Versionen nicht notiert.11
Übersetzungen haben immer noch eine große Bedeutung für das textkritische Urteil, da sie griechische Zeugen aus früher Zeit repräsentieren. Durch die große Menge der im vergangenen Jahrhundert gefundenen griechischen Zeugen auf Papyrus und Pergament ist der Wert aber gegenüber früheren Zeiten relativiert.
Bisher wurden nur koptische Zeugen gelegentlich mit Fragezeichen mehreren Varianten derselben Stelle zugeordnet. Im Apparat der Katholischen Briefe wurde diese Form der Verzeichnung in einigen Fällen auch auf lateinische und syrische Zeugen angewandt.