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2.3 Ansätze zur Konfliktlösung
ОглавлениеIn Osnabrück gibt es seit Anfang der 1970iger Jahre regelmäßige Gespräche zwischen den Vertretern der Stadtwerke, des früheren Tiefbauamtes (Fachdienst Straßenbau) und des ehemaligen Grünflächenamtes (Fachdienst Grünflächen). Zunächst bezogen sich diese vorrangig auf die Festlegung neuer Baumstandorte in bestehenden Straßen.
Sehr schnell stellte sich heraus, dass dieses Gremium, bei Bedarf nahmen auch Vertreter anderer Verwaltungsdienststellen teil, sachorientiert arbeitete und bei gemeinsamen Ortsbegehungen das Ziel der vermehrten Durchgrünung der Osnabrücker Straßen eigentlich immer erreicht wurde. Wenn in Ausnahmefällen, trotz intensiver Vorplanung seitens des Grünflächenamtes, keine Baumstandorte zu finden waren, gab es für das „Nein“ nachvollziehbare Gründe. Ich hatte den Eindruck, dass alle Beteiligten nach einer solchen „Vor – Ort – Runde“ mit einem guten Gefühl in ihre Büros zurückkehrten.
Aber nicht nur die Neupflanzung von Bäumen in bestehenden Straßen, auch die Begrünung der Straßen neuer Baugebiete wurde und wird abgestimmt. Hierbei hat sich die später gegründete KOST, die Koordinierungsstelle beim Fachdienst Straßenbau, sehr bewährt.
Natürlich war und ist die Pflanzung von Bäumen nur eine Facette der interdisziplinären Zusammenarbeit. Aus unserer Sicht ist die Einbeziehung unserer Fachleute bei der Planung und Realisierung neuer Leitungs- und Kabeltrassen sowie bei den ständig stattfindenden Erneuerungs- und Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen, im Nahbereich von Bäumen und öffentlichen Grünflächen genau so wichtig.
Sofern nicht in der KOST thematisiert, wird der Fachdienst Grünflächen, wie andere Fachdienststellen auch, in einem Umlaufverfahren über die Planungen der Leitungsverwaltungen informiert. Hier werden die Belange des Baumschutzes eingebracht und in der Regel seitens der Leitungsverwaltungen in deren Leistungsverzeichnisse übernommen.
Ob sich die ausführenden Firmen auch an diese Vorgaben halten, ist ein anderes Thema. Grundlage unserer Forderungen oder Hinweise sind die Regelungen der gültigen Baumschutznormen, insbesondere die der DIN 18920 und der RAS-LP 4. Womit wir bei den Regelwerken und Normen wären …