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3 Der Nutzen von Vereinbarungen 3.1 Zusammenarbeit ersetzt Konfrontation

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Wir wären unseren dienstlichen Verpflichtungen und unserer beruflichen Verantwortung nicht gerecht geworden, wenn wir wegen der „Störfaktoren“ resigniert und uns von einem wichtigen Thema wegen „Unlösbarkeit“ abgewandt hätten. So war es selbstverständlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den „Technikern“ und den „Baumleuten“ weitergeführt und im Laufe der Zeit noch intensiviert wurde.

Die auf Initiative des Tiefbauamtes erfolgte Einrichtung der Arbeitsgruppe „Bäume und Leitungen“ brachte die verschiedenen Interessen wieder an einen Tisch. Vertreter der involvierten Geschäftsbereiche der Stadtwerke Osnabrück AG, des Tiefbauamtes und des Grünflächenamtes arbeiteten die aktuellen Fragestellungen systematisch auf.

Das Ziel war, eine Vereinbarung zu treffen, in der die in der Praxis auftretenden Fragestellungen grundsätzlich geregelt werden sollten.

Ein erster, aber wichtiger Schritt war, dass man wieder begann, die Sorgen der jeweils anderen Seite ernst zu nehmen und der entsprechenden Sichtweise mit Respekt zu begegnen. Das bedeutete nicht, dass Sachargumente und Tatsachen tabuisiert worden wären, weil sich sonst jemand hätte provoziert fühlen können.

Wir „Baumleute“ haben uns bemüht, den technischen Kollegen zu vermitteln, dass die Bäume nur das umsetzen, was sie im Laufe der Evolution „gelernt“ haben, dass sie ihre Grenzen haben und, dass es trotz aller Regelwerke nicht die Schuld der Bäume ist, wenn sich Probleme zwischen Bäumen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und sonstiger technischer Infrastruktur ergeben.

Aber auch wir haben einiges gelernt, über Materialeigenschaften unterschiedlicher Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterhaltungsprobleme, Beschädigungen und Sorgen bezüglich persönlicher Haftung bei Unfällen, insbesondere nach dem tragischen „Gasunfall von Viersen“. Unglücklicherweise explodierte etwa zur gleichen Zeit auch in Osnabrück eine Gasleitung, bei der ein Mensch schwer verletzt wurde und hoher Sachschaden entstand. In diesem Falle stand aber kein Baum in der Nähe!

Aus verschiedenen Gründen, die durchaus nachvollziehbar vorgetragen wurden, konnten die Kollegen der Stadtwerke an der angestrebten schriftlichen Fixierung unserer Vereinbarungen nur auf der Basis des oben erwähnten Merkblattes mitwirken. Wir haben uns zwischenzeitlich damit arrangiert und festgestellt, dass die Zusammenarbeit auf beiden Seiten aufgrund der Absprachen problemloser vonstatten geht als je zuvor. Auch die Frage der Kostenübernahme für die Installation von Schutzeinrichtungen für Leitungen ist akzeptabel nach dem „Verursacherprinzip“ geregelt.

Jahrbuch der Baumpflege 2021

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