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3.1.2 Zwillingsuntersuchungen

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Das gemeinsame Erkrankungsrisiko von eineiigen Zwillingen ist bei den über zehn bisher durchgeführten Untersuchungen im Schnitt um den Faktor 4 höher als das von zweieiigen Zwillingen. Bei einer Untersuchung unter Verwendung des dänischen Zwillingsregisters fand sich bei eineiigen Zwillingen eine Konkordanz von 62 % (Bertelsen et al. 1977), d. h. eineiige Zwillinge von einem bipolar Erkrankten wiesen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein etwa um den Faktor 60 erhöhtes Risiko auf, ebenfalls an einer bipolaren Störung zu erkranken. In kleineren Kollektiven wurden Konkordanzraten von 38,5 % bzw. 44 % bei eineiigen Zwillingen (Kendler et al. 1995; Cardno et al. 1999) bestimmt. Die ermittelten Heritabilitätswerte für die bipolaren Störungen, also das Maß für den Anteil genetischer Faktoren bei der Entstehung der Erkrankung, schwanken je nach Verhältnis der Konkordanzraten von eineiigen und zweieiigen Zwillingen zwischen 59 % (Bertelsen et al. 1977), 79 % (Kendler et al. 1995) und 87 % (Cardno et al. 1999) (zur Übersicht s. Shih et al. 2004).

Diese Untersuchungen sprechen für einen signifikanten Einfluss genetischer Faktoren auf die Entstehung der bipolaren Störungen, geben aber unter Berücksichtigung der höchsten gefundenen Heritabilität von 80–90 % selbst bei genetisch zu praktisch 100 % identischen eineiigen Zwillingen auch klare Hinweise auf die Rolle von Umweltfaktoren in der Pathogenese der Erkrankung.

Bipolare Störungen

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