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Maßnahmen, die nicht indiziert (da kein Nutzen) oder gar kontraindiziert (da schadensträchtig) sind, dürfen weder angeboten noch durchgeführt und können darüber hinaus auch nicht von der betroffenen Person gefordert werden (unwirksame Einwilligung).

Dies dürfte in gleicher Weise auf die Pflege übertragbar sein. Die Herausforderung in der Praxis stellt hier die unter dem Begriff Futility (Sinnlosigkeit) geführte Debatte, in der es ebenso um vergeblich angesetzte Therapien geht, wie auch um Übertherapie im Allgemeinen (Lipp, Brauer 2013).

Von Beauchamp und Childress kommt aus der amerikanischen Bioethik der weit verbreitete Vorschlag, Debatten und Argumentationen in der Medizinethik mit der Anerkennung von vier Prinzipien zu beginnen.

Diese vier Prinzipien (vgl. Beauchamp und Childress 2008) sind:

• Prinzip des Respekts vor der Selbstbestimmung von [Personen] (Autonomie)

• Schadensvermeidungs-Prinzip (Non-Malefizienz-)

• Fürsorge-Prinzip (Benefizienz-)

• Gerechtigkeits-Prinzip (Justice-)

Die Orientierung in der Abwägung von schwierigen Entscheidungen ist im Verständnis von Palliative Care entlang der vier bioethischen Prinzipien von Beauchamp und Childress im multiprofessionellen Team zu treffen.


Abb. 2.1: »Principles of Biomedical Ethics« (»die vier biomedizinsich ethischen Prinzipien«)

Aktivierend-therapeutische Pflege in der Palliative Care

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