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2.1.3 Palliativpflege als pflegefachliche Aufgabe

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Kerstin Blass stellte in Ihrer Analyse der Verberuflichungs- und Professionalisierungschancen der Dienstleistungsarbeit Altenpflege fest, dass sich die Pflege insbesondere in der ambulanten Altenpflege zu einer Profession entwickelt hat, bei der der körperbezogene Teil der Dienstleistung Altenpflege mehr und mehr von »den Kräften übernommen wird, die formal über die geringsten Schul- und/oder Berufsbildungsabschlüsse verfügen.« (Blass 2012, S. 432) Ein ähnliches Ergebnis weist die Arbeit von Anette Schönborn auf (Schönborn 2007). Blass geht aufgrund der Analyse davon aus, dass tendenziell von einer Entberuflichung der Altenpflegearbeit gesprochen werden kann. Angesichts der sinkenden familiären Pflegeressourcen und des bestehenden Pflegefachkraftmangels erscheint es als unabdingbar, dass die pflegefachliche Kompetenz sich auf die Kernaufgaben der Pflegefachlichkeit konzentriert. Hierzu gehören die durch die Zusammenlegung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes in das neue, seit dem 01.01.2020 geltende Pflegeberufegesetz eingeführten Vorbehaltsaufgaben, wie u. a. die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs sowie die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses. Angesichts der Entberuflichung der Altenpflege ist es jedoch zwingend notwendig, auch die Beratung und Anleitung der nicht 3-jährig pflegefachlich qualifizierten Kolleg*innen zu etablieren.

In der Palliativpflege ist, wie oben bereits dargestellt, ein Perspektivwechsel notwendig. Zwar entwickelt sich die Palliativpflegefachkraft durch zusätzliches, vertiefendes Wissen und durch Erfahrung in der Palliativversorgung zu einem Experten, doch hat sie die traditionelle, herkömmliche Pflegebeziehung von den dominanten Pflegeexpert*innen und den passiven Patient*innen zu überwinden und die individuelle Lebensführung zum Ausgangspunkt zu machen (Schroeter 2013).

Hierbei nimmt die herkömmliche Pflegebeziehung eine ähnlich paternalistische Haltung ein, wie dem Arzt von Klaus Dörner in früheren Zeiten zugeschrieben wurde (Dörner 2001).

Palliativpflege verlangt nach Kenntnis und viel mehr nach Verständnis der Lebensmuster der Personen und ihrer Angehörigen.

Klaus R. Schroeter schreibt dieses Pflegeverständnis dem Primary Nursing Ansatz und dem Modell des New Nursing zu (Schroeter 2013). Dieses Konzept der lebensweltorientierten Pflege erklärt die individuelle Lebensführung des hilfeabhängigen Menschen nach Schoeter »zum Ausgangspunkt für

a) die Gestaltung des Umgangs miteinander,

b) die Bestimmung der Pflegeaufgaben und Pflegeziele und

c) für die Art, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Dabei hat eine biographieorientierte Pflegeplanung die komplexe Pflegesituation unter der ›Berücksichtigung des objektiven Hilfebedarfs, des sozialen Lebensraumes und der Lebenszeit‹ zu analysieren und eine Deckungsgleichheit zwischen

a) der Deutung der Person, den Angehörigen,

b) den objektiven Pflegeaufgaben,

c) den Bedingungen des Lebensalltags und

d) den normativen bzw. organisatorischen Bedingungen der Pflegeeinrichtung herzustellen (Entzian 1999a, S. 122 f., 1999b, S. 115).« (Schroeter 2013, S. 24)

Anders können die konkreten Aufgaben der Palliativpflege, die insbesondere aus den Punkten

• Diagnostik symptomverstärkender Probleme sowie individueller Ressourcen auch in Bezug auf die Aktivitäten im Tageslauf,

• Einsicht vermitteln in symptomverstärkende Faktoren und Problemlagen sowie das Motivieren für eine Problemlösung,

• Bewältigungsstrategien in Bezug auf die Symptomlast entwickeln,

• Selbstverantwortlichkeit stärken, Sicherheit vermitteln,

• konkrete Lösungsschritte vereinbaren und überprüfen,

• weitere professionelle palliativtherapeutische Hilfe anbieten und organisieren,

• Kriseninterventionen,

• ärztlich verordneten Behandlungspflegen

bestehen sowie immer als interprofessionelles Teamgeschehen zu behandeln sind, nicht bewältigt werden.

Aktivierend-therapeutische Pflege in der Palliative Care

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