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1.2.2 Das Konzil von Ephesos (431)

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Zwischen den Jahren 428 und 433 führte die Frage nach der korrekten Bezeichnung für die Mutter Gottes zu einer erbitterten Auseinandersetzung zwischen den Erzbischöfen von Alexandreia und Konstantinopel, Kyrillos und Nestorios. Die Kontroverse spitzte sich in dem Konzil von Ephesos (431) zu. Auf diesem trennten sich die beiden Lager – Rom und Alexandreia gegen Antiocheia und Konstantinopel – in zwei sich bekämpfende Synoden, die ihre wichtigsten Anführer gegenseitig verurteilten.

In theologischer Hinsicht endete die Auseinandersetzung mit dem Kompromiss einer Einigungsformel (Formula Unionis) zwischen Kyrillos und Johannes, dem Erzbischof von Antiocheia, aus dem Jahr 433 (DH 271–273). Dieses Einigungspapier bekräftigte einerseits, dass der Fleisch gewordene Gott-Logos ein vollständiger Mensch sei: „Unser Herr Jesus Christus, [sei] […] vollkommener Gott und vollkommener Mensch aus vernunftbegabter Seele und Leib“ (DH Nr. 272). Deshalb „teile [der Gott-Logos] [seiner] Menschheit nach unser [menschliches] Wesen“ (DH Nr. 272). Andererseits erklärte die Ausgleichsformel jedoch auch Maria zur Gottesgebärerin (DH Nr. 272) – womit sich scheinbar der Alexandriner durchsetzte. Kirchenpolitisch verfestigten diesen Eindruck die Absetzung und Verbannung des Nestorios. Spätere Synoden verstanden unter dem Konzil von Ephesos (431) aus diesem Grunde auch nur noch die „kyrillische“ Teilsynode. Die „Gegensynode“ der Antiochener fiel weitgehend unter den Tisch – obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Entstehung der Einigungsformel geleistet hat (Grillmeier: Jesus der Christus im Glauben der Kirche I, 703–707).

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition

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