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1.3 Der Byzantinische Bilderstreit und
das zweite Konzil von Nikaia (787)

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Da sich die wichtigen östlichen Bischofssitze seit dem 7. Jh. unter der Herrschaft der Araber befanden, wurde die neue theologische Auseinandersetzung im 8. und 9. Jh. weitgehend in der verbliebenen (ost-)römischen Reichskirche ausgetragen: Der Streit um die Bilder (eikones). In ihr ging es in erster Linie um die Frage, ob es erlaubt sei, Bilder (eikones) von Christus anzufertigen.

Gegen die liturgische Verehrung der Bilder wandten sich die so genannten Ikonoklasten. Sie argumentierten einerseits mit dem Bilderverbot des Dekaloges (Ex 20,4), das auch für Christen weiterhin gelte. Andererseits wiesen sie auf die christologische Seite der Problemstellung hin. Denn es sei nur möglich, die menschliche Seite des Christus darzustellen, nicht jedoch die göttliche. Demzufolge zerreiße ein Christusbild entweder den einen Christus in zwei – was Nestorianismus entspreche. Oder aber es vermische Gottheit und Menschheit – womit Eutychianismus vorliege (Thümmel: Konzilien zur Bilderfrage, 70). Die ikonoklastische Synode von Hiereia (754) formulierte entsprechend: „Denn dieser verfertigte ein Bild und nannte es ‚Christus’; und es bedeutet der Name ‚Christus’ Gott und Mensch. Folglich ist es auch ein Bild Gottes und des Menschen. Und folglich stellte er [...] das Nichtdarstellbare der Gottheit mit der Darstellung des geschaffenen Fleisches zusammen dar, beziehungsweise vermischte jene unvermischbare Einheit, wobei er der Gesetzlosigkeit der Vermischung verfiel und dadurch der Gottheit zwei Lästerungen zufügte durch die Darstellung und durch die Vermischung. Eben diesen Lästerungen unterliegt nun auch derjenige, der das Bild verehrt“ (Krannich: Die ikonoklastische Synode von Hiereia 754, 252 AB).


Für den liturgischen Gebrauch der Christusbilder sprachen sich hingegen die Ikonodoulen aus. Hinsichtlich des Bilderverbotes aus dem Alten Testament (Ex 20,4) verwies der Kirchenvater Johannes von Damaskus (ca. 650–754) auf die Menschwerdung Gottes: „Wenn der Körperlose um deinetwillen Mensch wird, dann darfst du das Bild seiner menschlichen Gestalt malen“ (PG 94, 1240); und in Bezug auf die christologische Problematik erklärte das bilderfreundliche Konzil von Nikaia II (787) unter Berufung auf den Kirchenvater Basileios von Kaisareia: „Denn die Verehrung des Bildes geht auf das Urbild über‘ und wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Hypostase des darin Abgebildeten“ (DH Nr. 601). In Anlehnung an neuplatonisches Denken unterschied die Synode also zwischen dem Urbild (prototypos) und dem Abbild (eikon). Wer daher das Christusbild in der Liturgie der Kirche kultisch verehre, der bete in Wahrheit das Urbild, d.h. die Hypostase des Fleisch gewordenen Gott-Logos, also den Christus selbst, an (Thümmel: Konzilien zur Bilderfrage, 180–182).

Der Byzantinische Bilderstreit lässt sich grob in vier Abschnitte gliedern. Eine unter Kaiser Leon III. (717–741) einsetzende Phase des Bildersturmes fand ihren Höhepunkt auf der ikonoklastischen Synode von Hiereia (754). Unter Kaiserin Eirene (780–803) schwang das Pendel jedoch erstmals in Richtung der Bilderbefürworter zurück. Es konnte das zweite Konzil von Nikaia (787) zusammentreten, das die kultische Verehrung der Christusbilder theologisch begründete. Nach einer zweiten Periode des Ikonoklasmus unter Kaiser Leon V. (815–820) setzten sich die Bilderbefürworter unter Kaiserin Theodora II. (830–856) endgültig durch. Noch heute begehen in Erinnerung an eine bilderfreundliche Synode in Konstantinopel im Jahr 843 die orthodoxen Kirchen deshalb am ersten Sonntag der Fastenzeit das Fest der Orthodoxie.

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