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1.2.3 Das Konzil von Chalkedon (451)

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Der Friede zwischen Alexandreia und Antiocheia hielt nur etwa eine Generation. Im Jahr 448 griff nämlich ein extremer Anhänger der kyrillischen Christologie mit dem Namen Eutyches von Konstantinopel (ca. 378–454) den Kompromiss der von Johannes von Antiocheia und Kyrillos von Alexandreia geschlossenen Übereinkunft des Jahres 433 an. In Anlehnung an die alexandrinische Mia-Physis-Formel lehnte es der Vorsteher eines Klosters in der Kaiserstadt offenbar ab, nach der Einung von Gottheit und Menschheit in Christus von zwei Naturen (physeis) zu sprechen. Nach den auf dem Konzil von Chalkedon (451) zitierten Akten seines Prozesses wollte Eutyches nur noch eine einzige, das aber heißt: göttliche, Natur bekennen [(ACO II/1,1), 144, 18–20 [Nr. 542]] – womit Eutyches die Wesensgleichheit (Homoousie) der menschlichen Natur in Christus mit uns Menschen (homoousios hemin) geleugnet zu haben scheint. In der Dogmengeschichte nennt man diese Lehrmeinung Monophysitismus.

Die Verurteilung des Eutyches durch eine Bischofsversammlung in Konstantinopel (448) löste zwei weitere reichsweite Synoden aus: Zunächst rehabilitierte eine (zweite) Synode in Ephesos (449) unter dem Vorsitz des Dioskuros von Alexandreia den Archimandriten und erklärte die Einigungsformel für ungültig. Sie widerspreche der Bestimmung der „kyrillischen“ Synode von Ephesos (431), nach der es „niemandem erlaubt sei, einen anderen Glauben vorzubringen, niederzuschreiben oder zusammenzustellen als den, der von den heiligen, in Nizäa versammelten Vätern mit dem Heiligen Geist beschlossen worden sei“ (DH Nr. 265). Der Alexandriner ging während der Synode jedoch offenbar so rabiat gegen seine Gegner vor, dass Erzbischof Flavianos von Konstantinopel zu Tode kam. Papst Leo sprach daher von einer „Räubersynode“, einem latrocinium. Nach einem Wechsel auf dem kaiserlichen Thron bot sich im Jahr 451 die Möglichkeit der Revision: Das Konzil von Chalkedon (451) bekräftigte die Verurteilung des Eutyches und setzte Dioskuros wegen seines Vorgehens in Ephesos (449) ab – zwar nicht aus dogmatischen, sondern aus disziplinarischen Gründen. Dennoch endete mit dieser Niederlage die Vormachtstellung der Kirche des Nillandes.

Auch in einem weiteren Punkt setzte sich das Konzil von Chalkedon (451) über die „kyrillische Synode“ von Ephesos (431) hinweg: Es formulierte den Christusglauben neu – und zwar nicht, wie es unterstrich, als Ergänzung zum Glauben von Nikaia (325), sondern als „Erläuterung“ und zur Abwehr der neuen Irrlehren des Nestorios sowie des Eutyches (DH Nr. 300). In diesem Ansinnen folge es daher den Synoden von Konstantinopel (381) sowie Ephesos (431), welche eben solches zur Abwehr der „neuen“ Häresien ihrer Zeit getan hätten (DH Nr. 300). Damit aber erlangte die Synode von Konstantinopel des Jahres 381 die Anerkennung als „ökumenisches Konzil“. Die Synode stellte fest: „Unser Herr Jesus Christus ist als ein und derselbe Sohn zu bekennen, vollkommen in der Gottheit und vollkommen in der Menschheit […], [der] in zwei Naturen (en dyo physesin) unvermischt (asygchytos), unverändert (atreptos), ungeteilt (adiairetos) und ungetrennt (achoristos) […] in einer Person (eis hen prosopon) und Hypostase (kai mian hypostasin) [erkannt werde]“ (DH Nr. 302).

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition

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