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4.3 Telemedizinische Anwendungen

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Telemedizin, vor allem im Bereich der Intensivmedizin, ist an der Uniklinik RWTH Aachen bereits vor der Corona-Pandemie ein besonderes und innovatives Handlungsfeld, bei dem in zahlreichen Projekten medizinisches Wissen über Audio-Videokonferenzsysteme weitertransportiert wird, sektorübergreifend und rund um die Uhr.

Gerade zu Beginn der Pandemie war aufgrund der rasanten Verbreitung des von SARS-CoV-2 sowie aufgrund der Schwere der Erkrankung sehr unklar, inwiefern die bestehende Intensivbettenanzahl den Bedarf deckt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung in NRW bereits im März 2020 mit dem Virtuellen Krankenhaus (VKH) als Teil ihrer COVID-19-Pandemie Strategie eine deutschlandweit einzigartige Versorgungsstruktur geschaffen, um alle Intensivbetten des Landes NRW mit der Behandlungsexpertise eines universitären Maximalversorgers auszustatten. Jedes Krankenhaus kann 24/7/365 durch die zeit- und ortsunabhängige Expertenleistung des VKH über die webbasierte Plattform www.virtuelles-krankenhaus.nrw eine tele-intensivmedizinische Konsilanfrage für Beratung zu COVID-19 stellen. Für die kurzfristige Implementierung konnten dabei die erfolgreichen Erfahrungen, die Strukturen und die Prozesse des Projektes TELnet@NRW (www.telnet.nrw) genutzt werden. So wurde auf die eingespielten Ressourcen der beiden Uniklinika Aachen und Münster zurückgegriffen. Nach Anmeldung, Registrierung und Austausch von Kontaktdaten besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Audio-Video-Kommunikation, dass ein Tele-Intensivmediziner dem Behandler vor Ort direkt am Patientenbett beratend zur Seite steht. Nach Empfehlungen aus der S1 Leitlinie Telemedizin in der Intensivmedizin (6) erfolgte eine systematisierte Tele-Visite, in der standardisiert intensivmedizinische Behandlungen zur lungenprotektiver Beatmung, adjuvante Therapiemaßnahmen, extrakorporale Verfahren, infektiologische Komplikationen oder auch pharmakologische Interaktionen besprochen werden. Ein Tele-Pharmazeut steht dabei zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch eine Beratung zu einer patientenindividuell optimierten Medikation von COVID-19-Intensivpatienten zusätzlich zur Verfügung, genauso wie Tele-Infektiologen für eine Mitbeurteilung rationaler antiinfektiver Therapien. Insgesamt nahmen – seit Beginn im März 2020–37 Krankenhäuser aus NRW Telekonsildienste von Experten der beiden Maximalversorger Uniklinik Aachen und Uniklinik Münster aktiv in Anspruch; 125 Kliniken sind insgesamt angeschlossen. Gemeinsam haben beide Standorte im Zeitraum vom 30.03.2020 bis zum 12.8.2021 2.917 Telekonsile durchgeführt. Aufgrund häufiger Langzeitbehandlungen wurden durchschnittlich 8,5 Konsile pro Patienten durchgeführt. Insgesamt erfolgten Beratungen bei 447 Patient:innen. Zentrumsverlegungen konnten in der Majorität der Fälle dadurch verhindert werden. Die Sterblichkeitsrate beatmeter COVID-19-Patient:innen mit tele-intensivmedizinischem Konsil lag bei 22,3%.

Der weitere technische Ausbau der aktuellen Vorstufe hin zum Virtuellen Krankenhaus NRW wird weiter vorangetrieben. Es ist ein Netzwerk geschaffen worden, welches bereits sehr absehbar dazu führt, dass Telemedizin ein fester Bestandteil der Regelversorgung wird. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde bereits im Rahmen der Corona-Behandlung die Grundlage geschaffen (Beschluss vom 18.02.2021), dass intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eine relevante Struktur bilden, in der angesichts des besonderen Versorgungsbedarfs intensivpflichtiger Corona-Patientinnen und -Patienten versorgt werden, in solchen IDV-Zentren besondere digital gestützte Leistungen eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen.

Perspektivisch ist zudem einer der nächsten Schritte die Erarbeitung eines Standards für den Bilddatentransfer.

DIVI Jahrbuch 2021/2022

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